Ehemaliger Grenzübergang Berlin Friedrichstraße

Berliner Sektorengrenze 1974 Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes angeklagt

Stand: 12.10.2023 12:19 Uhr

Knapp 34 Jahre nach dem Mauerfall hat die Berliner Staatsanwaltschaft einen Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes angeklagt. Der inzwischen 79-Jährige soll 1974 einen Polen an einem Berliner Grenzübergang erschossen haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 79-jährigen früheren Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) wegen eines Mordes vor knapp 50 Jahren angeklagt. Wie die Behörde mitteilte, soll der Mann am 29. März 1974 einen polnischen Staatsbürger am Ost-Berliner Kontrollpunkt am Bahnhof Friedrichstraße aus einem Versteck heraus heimtückisch erschossen haben.

Aus dem Versteck in den Rücken geschossen

Das Opfer hatte laut Staatsanwaltschaft zuvor mit einer Bombenattrappe die polnische Botschaft in Ost-Berlin betreten, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Die Stasi ging zum Schein auf die Forderungen ein, stellte die entsprechenden Ausreisedokumente aus und begleitete den Mann zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße.

Tatsächlich allerdings soll die Behörde ihren damals 31-jährigen Mitarbeiter zugleich mit dessen "Unschädlichmachung" beauftragt haben. Der Angeklagte war demnach damals Angehöriger einer "Operativgruppe" der Stasi.

"Als der 38-Jährige am frühen Nachmittag den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, soll der Angeschuldigte ihn mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus getötet haben", erklärte die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt.

Mordmerkmal Heimtücke?

Laut der Behörde gab es zwar Ermittlungen, jedoch kamen diese über viele Jahre nicht voran. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, erklärte ein Sprecher. Anders als heute sei man jedoch zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, wie der Behördensprecher sagte.

Der Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter soll vor dem Landgericht Berlin erfolgen. Zunächst muss jedoch eine Kammer darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Ausschlaggebend wird dabei sein, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und ausreichend Hinweise für einen Mordverdacht sieht.

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