Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält.

Unkrautvernichter EU-Kommission verlängert Glyphosat-Zulassung

Stand: 16.11.2023 13:59 Uhr

Unter den EU-Ländern hat es keine gemeinsame Position für die weitere Zulassung von Glyphosat gegeben. Daher konnte die EU-Kommission entscheiden - und kündigte eine Verlängerung um weitere zehn Jahre an.

Die EU-Kommission hat eine Neuzulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre angekündigt. Es werde aber neue Auflagen und Einschränkungen geben.

Zuvor hatten sich in einem EU-Berufungsausschuss weder genug Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten für noch gegen einen weiteren Einsatz des Mittels ausgesprochen. Bei der Abstimmung war eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 EU-Länder erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Bereits vor einem Monat konnten sich die Länder nicht zu einer eindeutigen Stellungnahme durchringen.

Einsatz unter Bedingungen

Deshalb war nun die EU-Kommission am Zug und konnte im Alleingang eine Entscheidung treffen. Sie hatte bereits eine Verlängerung der Zulassung, die noch bis zum 15. Dezember läuft, um weitere zehn Jahre vorgeschlagen. Nach dem Vorschlag der Behörde wird der Einsatz von Glyphosat in der EU damit bis 2033 erlaubt, die Verwendung des Unkrautvernichters ist künftig jedoch an Bedingungen geknüpft. Unter anderem sollen Landwirte mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen einhalten. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem die Menge und die Häufigkeit für den Einsatz des Mittels beschränken können.

Özdemir "bedauert" Verlängerung

Bundesagrarminister Cem Özdemir bedauerte die Zulassung und setzt nun auf mögliche nationale Schritte. Die Entscheidung der EU-Kommission trage auch dem Abstimmungsverhalten im zuständigen EU-Ausschuss nicht Rechnung, machte der Grünen-Politiker deutlich. "Ich bedauere das sehr." Wenn man für eine Wiederzulassung sei, hätte man dies auch sehr restriktiv für einen kürzeren Zeitraum machen können.

Mit Blick auf das weitere Vorgehen verwies Özdemir auf die im Ampel-Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. "Insofern gehe ich davon aus, dass alle drei Koalitionspartner sich dem gegenüber verpflichtet fühlen und das jetzt gemeinsam umsetzen, so dass wir im Rahmen dessen, was Brüssel festgelegt hat, jetzt unseren nationalen Spielraum nutzen."

Deutschland hatte sich bei der Abstimmung erneut enthalten, wie Özdemir erläuterte. Hintergrund war demnach, dass die FDP für eine Zulassungs-Verlängerung eingetreten war, die Grünen sich aber dagegen ausgesprochen hatten. Diplomatenangaben zufolge enthielten sich sechs weitere EU-Staaten, darunter Frankreich und die Niederlande. Österreich, Luxemburg und Kroatien lehnten demnach eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters ab.

Umstrittenes Mittel

Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine "inakzeptablen Gefahren" gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen. Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören laut Efsa etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet. Pflanzen nehmen es ausschließlich über grüne Pflanzenteile auf. Der Wirkstoff verteilt sich in der Pflanze und führt zu einem vollständigen Verwelken und Absterben der Pflanze. Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.

Hersteller Bayer weist den Verdacht zurück, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei. Dennoch ist der Konzern in den USA mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Bayer musste in bestimmten Fällen hohen Schadenersatz zahlen, hat andererseits aber auch Prozesse gewonnen.