Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet ein Urteil am 15. November 2023
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Urteil zum Nachtragshaushalt Die Gewinner sind wir

Stand: 15.11.2023 17:23 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht schiebt Tricksereien zur Umgehung der Schuldenbremse einen Riegel vor - und erinnert an die Grundsätze einer transparenten Haushaltspolitik. Den Bürgern hat es damit einen echten Dienst erwiesen.

Ein Kommentar von Hans-Joachim Vieweger, ARD-Hauptstadtstudio

Parteipolitisch ist die Antwort einfach: Verlierer der Entscheidung aus Karlsruhe ist die Ampel-Koalition, die mit einem ihrer ersten finanzpolitischen Beschlüsse krachend gescheitert ist. Gewinner des Urteils aber sind wir Bürger.

Denn uns allen kann nicht egal sein, wie die Politik mit dem Geld von uns umgeht, mit den Steuern und Abgaben, die übrigens zuletzt massiv gestiegen sind. Mehr Geld steht der Politik nämlich auf Dauer nicht zur Verfügung - Schulden von heute sind nichts anderes als Belastungen von morgen.

Insofern hat das Bundesverfassungsgericht mit seinen Klarstellungen zur Schuldenbremse und zur Haushaltspolitik uns allen einen wertvollen Dienst erwiesen.

Umgehung der Schuldenbremse

Erstens, weil es Tricksereien zur Umgehung der Schuldenbremse einen Riegel vorschiebt. Und das übrigens nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. Auch CDU-geführte Regierungen wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen sollten ihre Sonderschulden-Programme schnell stoppen. Die Schuldenbremse hat sich die Politik selbst verordnet, um künftige Generationen vor übermäßigen Begehrlichkeiten durch die heutige Generation zu schützen.

Zugleich gilt trotz gegenteiliger Behauptungen: Durch die Schuldenbremse wird die Politik keineswegs daran gehindert, Geld für Klimaschutz oder für andere wichtige Investitionen auszugeben.

Nur leider funktioniert Politik - übrigens nicht erst in der Ampel-Koalition - häufig so: Erst werden die Mittel für Sozialleistungen und das staatliche Personal kräftig aufgestockt, um dann völlig überrascht festzustellen, dass zu wenig Geld für Investitionen da ist. Aber daran ist eben nicht die Schuldenbremse schuld, sondern die Weigerung der Politik, Prioritäten zu setzen.

Grundsätze einer transparenten Haushaltspolitik

Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht an Grundsätze einer transparenten Haushaltspolitik erinnert, die seit Jahren verletzt werden, wie übrigens der Bundesrechnungshof seit langem beklagt. Mehr und mehr Mittel werden in sogenannte Sondervermögen gesteckt.

Nicht nur, dass diese Schattenhaushalte längst mehr aus Schulden denn aus Vermögen bestehen - damit werden die wahren Ausgaben des Staates verschleiert. Und dabei geht es nicht um ein technisches Detail: Es gehört zu den demokratischen Prinzipien, dass Haushalte von den jeweiligen Regierungen nur für die Zeit aufgestellt werden, in der sie an der Macht sind.

Insofern ruft die Karlsruher Entscheidung ins Gedächtnis, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Politik kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als sie einnimmt. Und das, was sie ausgibt, muss transparent sein. Danke, Karlsruhe.

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