Stein mit der Aufschrift Bundesverfassungsgericht vor dem Gerichtsgebäude in Karlsruhe
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Heizungsgesetz Weckruf aus Karlsruhe

Stand: 06.07.2023 12:37 Uhr

Das Heizungsgesetz ist vorerst gestoppt - und das ist auch gut so. Zu oft war der Bundestag zuletzt in der Statistenrolle. Der Weckruf aus Karlsruhe war überfällig.

Ein Kommentar von Iris Sayram, ARD-Hauptstadtstudio

An dem Verfahren zum Gebäude- und Energiegesetz (GEG) war schon seit Monaten nichts mehr normal. Vom Leak bis hin zum fertigen Gesetzestext, der ausformuliert in einem Änderungsantrag wirklich erst an diesem Dienstag gegen 17 Uhr vorlag. Was vorher in erster Lesung im Bundestag und bei der ersten Ausschuss-Anhörung debattiert wurde, war ein völlig veralteter Entwurf. Ein "Platzhalter-Text", wie es der Abgeordnete Thomas Heilmann (CDU) in seiner Antragsschrift an das Bundesverfassungsgericht nennt.

Warum die Eile?

Auch die schon viel zitierte 110-Seiten lange "Formulierungshilfe" gab es erst seit vergangenem Freitag. Kein Wunder, dass viele Experten Anfang der Woche im Ausschuss ratlos wirkten, was sie nun empfehlen sollten. Trotzdem musste das GEG unbedingt diese Woche durch das Parlament. Warum eigentlich?

Den Grünen ging es angeblich um Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger. Doch klarer scheint eher, dass sie vor allem die unsägliche Debatte über das Heizungsgesetz beenden wollten. Zu groß ist die Sorge, dass sie womöglich auch noch in die wichtigen Landtagswahlen im Herbst hineingrätscht.

Die FDP ist hier offenbar entspannter. Den Liberalen scheint es recht egal zu sein, dass das GEG später verabschiedet wird.

Ampel hat eine Chance verpasst

Rücksicht auf den Partner? Welcher Partner? Die Ampel hätte zumindest in dieser Woche zeigen können, dass sie zu gutem Regierungshandeln in der Lage ist - sie hat auch diese Chance verpasst. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sprach am Dienstag noch von überschaubaren Änderungen im GEG, ihr liberaler Kollege Christian Dürr davon, dass sie das Gesetz einmal vom Kopf auf die Füße gestellt habe. Besser hätte es Thomas Heilmann in seiner Antragsschrift nicht formulieren können.

Bundestag in der Statistenrolle

Gesetzestexte, die nicht ausführlich im Parlament und in den entsprechenden Fachausschüssen für alle interessierten Bürger nachvollziehbar diskutiert werden - das Vorgehen ist keine Erfindung der Ampel. Die Große Koalition hat etwa bei der Corona-Gesetzgebung sich ebenfalls nicht mit verfassungsrechtlichem Ruhm bekleckert. Das Parlament war lange außen vor. Massive Grundrechtseingriffe wurden per Verordnung erlassen. Die Union hat heute keinen Grund sich selbst zu feiern.

Der Vertrauensverlust vieler Menschen in die Demokratie dürfte bei so einem Umgang mit der Verfassung kaum überraschen. "Die da oben machen doch ohnehin, was sie wollen" - dieses Vorurteil wurde in der Vergangenheit sehr gut bedient. Dass das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Weckruf sendet, war dringend nötig. Immerhin gibt es heute einen Gewinner: die parlamentarische Demokratie.

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