Hermann Borchert (l), Beate Zschäpe und Mathias Grasel (Archivbild vom 13.03.2018)

Prozess gegen Zschäpe Verteidiger fordern maximal zehn Jahre

Stand: 26.04.2018 14:48 Uhr

Im NSU-Prozess haben die Verteidiger Zschäpes eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin gefordert. Zschäpe solle nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen verurteilt werden.

Von Mit Informationen von Thies Marsen, BR

Die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat für die 43-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren gefordert. Zschäpe sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds", sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt.

Die zentralen Vorwürfe der Bundesanwaltschaft wiesen die Anwälte damit zurück: Zschäpe sei bei zehnfachem heimtückischen Mord und mehr als 30-fachem Mordversuch nicht Mittäterin gewesen. Sie habe sich auch nicht der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU schuldig gemacht. Sie habe nichts gewusst von den Anschlägen und Morden, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verübten, obwohl sie mit ihnen mehr als 13 Jahre im Untergrund lebte.

Nach Borchert und Grasel sollen noch die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort bekommen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Außerdem sprechen die Anwälte der insgesamt vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer. Wann es ein Urteil geben könnte, ist nach wie vor völlig offen.

Bundesanwaltschaft fordert lebenslang

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin. Zschäpe soll alle Taten ihrer Freunde Mundlos und Böhnhardt gewollt und unterstützt haben - auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war.

Fahndungsbilder von Beate Zschäpe (l-r), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (von 1998)

Fahndungsbilder von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (von 1998)

Die beiden Verteidiger bestritten diese Argumentation. "All diese Verbrechen wurden allein von Böhnhardt und Mundlos begangen", so Anwalt Grasel. Zschäpe sei an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen. Dass beide Täter tot seien und nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten, rechtfertige es nicht, nun seine Mandantin dafür verantwortlich zu machen. Zschäpe habe stets erst hinterher von den Taten erfahren und habe diese abgelehnt. Sie sei den beiden Uwes, und insbesondere ihrem Liebhaber Böhnhardt, jedoch so hörig gewesen, dass sie es nicht gewagt habe, auszusteigen.

"Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können", sagte Grasel. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.

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