Bargeld auf einem Rundfunkbeitragsformular
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Streit um Rundfunkbeitrag Warum ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde einlegen

Stand: 19.11.2024 18:48 Uhr

Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich zum 1. Januar 2025 steigen - so hatte es die unabhängige Kommission empfohlen. Weil die Bundesländer die Erhöhung bisher nicht umgesetzt haben, ziehen ARD und ZDF nun nach Karlsruhe.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Wie viele Programme die öffentlich-rechtlichen Sender für Fernsehen und Radio produzieren sollen - und wie viele Angebote fürs Internet, all das und mehr ergibt sich aus dem so genannten Programmauftrag, den die Bundesländer aufstellen. Die Länder sind verpflichtet, für eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen, damit diese ihren Programmauftrag erfüllen können. 

Ermittlung des Rundfunkbeitrags

Für die konkrete Festsetzung des Rundfunkbeitrags gibt es ein gesetzliches Verfahren, das in drei Schritte aufgeteilt ist. In Schritt eins melden die Rundfunkanstalten ihren errechneten Bedarf an. Sie geben also an, wieviel Geld sie aus ihrer Sicht benötigen, um den Programmauftrag zu erfüllen.

In einem zweiten Schritt prüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ob dieser Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Sodann empfiehlt die KEF den konkreten Rundfunkbeitrag für die nächste Beitragsperiode. Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 hat die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat empfohlen. Das ergibt einen Rundfunkbeitrag von monatlich 18,94 Euro.

Landesparlamente müssen über Erhöhung abstimmen

In einem dritten Schritt müssen dann die Ministerpräsidenten und anschließend die Länderparlamente aller 16 Bundesländer über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Der Gesetzgeber darf eine Erhöhung allerdings nicht aus programmlichen und medienpolitischen Zwecken ablehnen.

Das ergibt sich aus der grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit, die eine bedarfsgerechte Finanzierung garantiert und sicherstellt, dass der Staat sich durch Entscheidungen zu der Finanzierung nicht in die programmlichen Entscheidungen eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks einmischt.

Entscheidung über Finanzierung vertragt

Bei der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober haben die Länderchefs Struktur-Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Außerdem haben sie angekündigt, auf der nächsten Konferenz im Dezember über ein neues Modell für die Berechnung der Finanzierung zu sprechen. Eine Umsetzung der Beitragserhöhung bis zum Januar 2025 ist dann allerdings rein faktisch schon nicht mehr möglich.

Zudem haben einige Ministerpräsidenten bereits angekündigt, einer Erhöhung nicht zustimmen zu wollen. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde nach Einschätzung der KEF für die Rundfunkanstalten "die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden." ARD und ZDF sehen darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit. Deshalb haben sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

ARD-Vorsitzende erklärt die Beweggründe

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärt dazu: "Wir haben lange gerungen, aber es geht um die grundlegende Frage: können wir uns auf verfassungsgemäße Verfahren verlassen? Den Reformstaatsvertrag der Länder finden wir ja gut. Aber es gilt eben auch die Beitragsempfehlung der unabhängigen KEF, die einige wenige Länder nicht umsetzen wollen. Das widerspricht dem verfassungsgemäßen Verfahren und soll deshalb in Karlsruhe überprüft werden."

Im Jahr 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das nur alle Bundesländer gemeinsam von der Empfehlung der unabhängigen KEF abweichen dürfen. Und das auch nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen, die nichts mit dem Programm zu tun haben.

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