Auf einem Schild steht der Schriftzug "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge"

Flüchtlingsbehörde Rechtsextremist arbeitete beim BAMF

Stand: 11.07.2019 18:12 Uhr

Ein als Rechtsextremist eingestufter Mann hat längere Zeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet. Nach Informationen der "Welt" war er Mitglied der "Hammerskins"-Bewegung. Die Behörde bestätigte den Fall.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen als Rechtsextremist eingestuften Mitarbeiter beschäftigt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Die Welt", wonach der Fall nach einem Hinweis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes bekannt geworden sei.

Mitglied der "Hammerskins"-Bewegung

Das BAMF wolle sich von dem unbefristet beschäftigten Mitarbeiter nun trennen. Der Mitarbeiter habe zwar nicht über Asylanträge entschieden, er sei aber offenbar an der Abwicklung sogenannter Dublin-Verfahren beteiligt gewesen. Dabei geht es um die Rücküberstellung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten.

Der bisherige BAMF-Mitarbeiter sei Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten "Hammerskins"-Bewegung und in der Rechtsrockszene aktiv, berichtet die Zeitung. Er habe vor zwei Jahren begonnen, in einer Außenstelle zu arbeiten. Später sei sein Vertrag entfristet worden.

Der Warteraum einer BAMF-Außenstelle in Suhl (Archivbild Dezember 2016)

Der betroffene Mitarbeiter soll nicht über Asylanträge entschieden haben.

BAMF räumt "Einzelfälle" ein

Das BAMF wollte sich mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Mannes nicht zu den in der "Welt" genannten Details äußern. Die Behörde erklärte aber, dass es in der Vergangenheit bei "wenigen Einzelfällen" Verstöße gegen die Treuepflicht gegenüber dem Grundgesetz gegeben habe und dann "entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen" gezogen worden seien.

Grundsätzlich müsse jeder Mitarbeiter vor seiner Einstellung eine Treuepflichterklärung zum Grundgesetz unterzeichnen, machte der Sprecher deutlich. Wenn man später feststelle, dass er diese Erklärung wahrheitswidrig unterzeichnet habe, sei dies ein Kündigungsgrund. Für eine flächendeckende Überprüfung seines Personals fehle dem BAMF die Rechtsgrundlage.

In den vergangenen Jahren waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen sich Extremisten oder Kriminelle in Behörden eingeschleust hatten. So hatte etwa ein Islamist versucht, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu unterwandern in einem anderen Fall hatte ein Polizeischüler in Berlin verbotene Kontakte ins Clan-Milieu.

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