Pkw-Maut

Gescheiterte Pkw-Maut Betreiber haben Anspruch auf Schadensersatz

Stand: 26.03.2022 10:46 Uhr

Nach dem Aus für die umstrittene Pkw-Maut warnten Kritiker immer wieder vor Millionen-Folgen für die Steuerzahler. Ein Schiedsgericht bejahte nun den Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz der einst vorgesehenen Betreiber.

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss der Bund nach Angaben der Gegenseite eine Niederlage einstecken. Wie die einst vorgesehenen Betreiber CTS Eventim und Kapsch Trafficcom in Pflichtmitteilungen für die Börse mitteilten, bejahte ein Schiedsgericht einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik. In einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde nun über die Höhe des Anspruchs entschieden. Die Firmen fordern 560 Millionen Euro.

Das Erbe des früheren Verkehrsministers hat Folgen

Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung mit dem früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer. Im Juni 2019 war sie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Direkt nach dem Urteil kündigte Scheuer die Betreiberverträge - und wies seitdem alle Entschädigungsansprüche der Firmen deswegen entschieden zurück. Es begann ein Schiedsverfahren.

Verkehrsminister Scheuer.

Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung mit dem früheren Verkehrsminister Andreas Scheurer.

Ansprüche bestehen "dem Grunde nach"

Kapsch und CTS Eventim hatten für die Maut das Gemeinschaftsunternehmen Autoticket gegründet. Sie teilten mit, das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die angemeldeten Ansprüche für Autoticket "dem Grunde nach bestehen". Das gehe aus dem Zwischenschiedsspruch hervor, der den Betreiberparteien gestern übermittelt worden sei. Das Bundesverkehrsministerium habe sich demnach nicht "einseitig und entschädigungslos" von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei auch der behauptete Kündigungsgrund einer "Schlechtleistung" abgelehnt worden.

Verkehrsministerium will Entscheidung prüfen

Das Bundesverkehrsministerium will die Schiedsentscheidung prüfen. Es sei ein "Teilschiedsspruch" ergangen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. "Behandelt werden bestimmte Aspekte des Anspruchsgrundes, aber nicht der Anspruchshöhe. Das Gericht hat auch auf mögliche Schadensersatzansprüche des Bundes hingewiesen." Das Verfahren sei vertraulich, über das weitere Vorgehen sei nun zu entscheiden.

Scheuer: Vertragslage "zugunsten des Bundes"

Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie hätten vertragliche Leistungen nicht erfüllt und auch nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden. In diesem Fall sei die Vertragslage "zugunsten des Bundes".

Die Betreiberfirmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe - vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von "Beendigungskosten" vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Das Vorgehen Scheuers hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Die damalige Opposition warf ihm Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten für die Steuerzahler wegen der Vertragskündigung. Scheuer hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.