Pflegekosten Weniger Klein-Klein, nur noch ein Einkommen

Stand: 14.08.2019 08:58 Uhr

Geht es nach dem Bundessozialministerium, sollen Erwachsene mit pflegebedürftigen Eltern entlastet werden. Die Einkommenspauschale soll künftig ohne Ehepartner gelten. Außerdem soll der Papierkrieg wegfallen.

Von Thomas Kreutzmann, ARD Berlin

Das Bundessozialministerium will gemäß dem Koalitionsvertrag Unterhaltspflichtige entlasten. Künftig sollen nur noch jene Personen zur Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden, die mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person.

Das ist eine Verbesserung für die Zahlungspflichtigen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto.

Aber auch auf Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro werden keine übermäßigen Lasten zu kommen. Denn das Einkommen des Ehepartners wird nicht mehr mit einberechnet. Zudem werden sie weiterhin hohe Freibeträge geltend machen können, so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte.

Kein Streit mehr über Details

Die neue Regelung entlastet aber nicht nur, sondern vereinfacht auch die Prozedur. Alle, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, bleiben dann automatisch von detaillierten, drängenden Nachfragen des Sozialamts ihres Kreises oder ihrer Stadt verschont.

Bisher mussten sie minutiös ihre Ausgaben für Miete, Altersvorsorge, Kredite, Kindesunterhalt usw. zusätzlich zu Einkommensnachweisen darlegen, um zu prüfen, ob sie zahlungspflichtig sind. Das sorgt für viel Unsicherheit, böses Blut und Rechtsstreitigkeiten. Es hat sich nämlich noch nicht herumgesprochen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur ein Teilkaskoschutz ist. Pflegebedürftige oder eben ihre Kinder müssen fehlende Beträge selbst aufbringen.

Wohlwollen bei der Opposition

Allerdings: Es handelt sich um ein Arbeitspapier aus dem Sozialministerium, also steht das Konzept ziemlich am Anfang des Gesetzgebungsvorgangs. Großer Streit ist in der Koalition allerdings nicht zu erwarten. Und in der Opposition unterstützen etwa auch die Linkspartei und die FDP das Vorhaben.

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