Eine Ampulle mit dem Impfstoff von AstraZeneca

Corona-Impfungen STIKO rät Jüngeren von AstraZeneca als Zweitdosis ab

Stand: 02.04.2021 01:24 Uhr

Die Ständige Impfkommission empfiehlt jüngeren AstraZeneca-Geimpften ein anderes Vakzin für die Zweitimpfung. Unter 60-Jährigen soll stattdessen nach zwölf Wochen BioNTech oder Moderna verabreicht werden.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Altersempfehlung für den Corona-Impfstoff von AstraZeneca hat die Ständige Impfkommission jüngeren Geimpften ein anderes Vakzin für die Zweitimpfung empfohlen. Unter 60-Jährigen solle nach zwölf Wochen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis der Vakzine von BioNTech/Pfizer oder Moderna verabreicht werden. 

Im "Spiegel" nahm der Chef der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, derweil Stellung zu den wechselnden Empfehlungen seines Expertengremiums bezüglich des AstraZeneca-Vakzins. "Das in Deutschland für die Sicherheitsüberwachung zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte ein sehr deutliches Signal erkannt, darauf musste die STIKO reagieren", sagte Mertens.

"Sicherheitssystem in Deutschland funktioniert"

Einen Imageschaden für die Impfkampagne sieht er nicht. "Die aktuelle Situation zeigt doch, dass das Sicherheitssystem in Deutschland funktioniert. Er finde es schade, "dass hier nur das Negative betont wird".  Es komme jetzt auf die Umverteilung an, um das Impftempo nicht zu gefährden.

"In Deutschland gibt es genug Menschen ab 60 Jahren, die sich gegen Covid-19 impfen lassen wollen und noch nicht geimpft sind. Sie können den Impfstoff von AstraZeneca erhalten. Es fallen also keine Impfdosen weg", betonte Mertens.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag beschlossen, das AstraZeneca-Vakzin nur noch an Menschen über 60 Jahren zu verimpfen. Hintergrund sind Thrombose-Fälle vor allem bei jüngeren Frauen. Jüngere Menschen in den Impfgruppen eins und zwei könnten "gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen", hieß es in dem Beschluss.

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