Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreicht die Auszeichnung an die Grünen-Politikerin Marieluise Beck (September 2022)

Bundespräsident Steinmeier Frauenquote für Verdienstorden

Stand: 23.11.2022 13:29 Uhr

Steinmeier will künftig mehr Frauen mit dem Verdienstorden auszeichnen - er plant eine Quote von mindestens 40 Prozent. Dies sei "ein Weg, um mehr Frauen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen", so der Bundespräsident.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland soll künftig häufiger an Frauen verliehen werden: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt für die Auszeichnung eine Frauenquote von "mindestens 40 Prozent" ein, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Bisher wird demnach nur rund jeder dritte Verdienstorden an eine Frau vergeben - "obwohl sich Frauen und Männer in unserer Gesellschaft gleichermaßen engagieren", wie das Amt hervorhob.

"Frauen leisten Großes in unserer Gesellschaft", erklärte Steinmeier. "Ob in Vereinen, Unternehmen, an Universitäten oder in der Kultur - Frauen sorgen für Zusammenhalt, Menschlichkeit, Fortschritt und Kreativität."

Steinmeier bittet um Vorschläge

Steinmeier rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mehr Frauen für den Orden vorzuschlagen. "Schauen Sie sich um, in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrer Freizeit, bei Ihren Kolleginnen. Der Verdienstorden lebt von den Vorschlägen, die ich von Ihnen für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes bekomme."

Die Auszeichnung sei ein Weg, "um mehr Frauen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen", betonte der Bundespräsident.

Auszeichnung für verdiente Bürgerinnen und Bürger

Mit Verdienstorden der Bundesrepublik, für die es verschiedene Stufen gibt, werden Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet, die sich im politischen, wirtschaftlich-sozialen, geistigen, kulturellen oder sozialen Bereich besonders verdient gemacht haben.

Die undotierte Auszeichnung würdigt damit Leistungen für das Gemeinwohl in Deutschland. Vorschläge kann jeder und jede einreichen. Sie werden von den Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer geprüft. Die einzelnen Länder unterbreiten dem Bundespräsidenten dann die Vorschläge.

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