Gerhard Schröder (Archivbild)

Berliner Verwaltungsgericht Kein Büro - Klage Schröders abgewiesen

Stand: 04.05.2023 18:42 Uhr

Altbundeskanzler Schröder hat weiter keinen Anspruch auf Räume und Personal im Bundestag. Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage des 79-Jährigen ab. Die Privilegien hatte er im vergangenen Jahr verloren.

Altbundeskanzler Gerhard Schröder hat dem Berliner Verwaltungsgericht zufolge keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Gericht wies eine Klage des 79-Jährigen gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundestags ab. Zuvor hatte das Büro des SPD-Politikers vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. 

Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, Finanzmittel für Räume und Personal verweigert - und damit das Büro stillgelegt. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.

Schröder steht wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

Neuregelung zu Büros im vergangenen Frühjahr

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Russlands Präsident Wladimir Putin nicht genannt worden. Vor Gericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte.

Es war seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland üblich, dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten. Diese wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.

Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Spitzenpolitiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Die SPD-Parteispitze erklärte Schröder schon vor Monaten für politisch isoliert. Es läuft ein Verfahren um einen möglichen Parteiausschluss. Der SPD-Unterbezirk Region Hannover entschied im Sommer 2022 in erster Instanz, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe.

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD.