Gerhard Schröder (Archivbild)

Gerichtsverfahren des Altkanzlers Schröder legt im Bürostreit Berufung ein

Stand: 18.07.2023 13:34 Uhr

Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durfte der Haushaltsausschuss das Büro von Altkanzler Schröder im Bundestag stilllegen. Nun hat der 79-Jährige dagegen Berufung eingelegt - der Rechtsstreit geht weiter.

Der Streit um das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder im Bundestag wird die Justiz weiter beschäftigen. Der 79-jährige SPD-Politiker hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall befassen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.

Das Verwaltungsgericht hatte Schröders Klage gegen diesen Beschluss zurückgewiesen. Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Schröders Anwalt Michael Nagel hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil mitgeteilt, dass er seinem Mandanten zur Berufung rate.

Kein Anspruch auf ein Büro

Zwar sei es seit mehr als 50 Jahren gängige Staatspraxis, nach dem Amtsende ein Büro zur Verfügung zu stellen, hieß es im Urteil des Gerichts. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht. Dagegen sprach nach Überzeugung der Richter die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist.

Schröder könne sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse, weil es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe. "Die Willkürlichkeit der Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D. wird zementiert", kommentierte Anwalt Nagel das Urteil damals.

Kritik an Verbindungen zu Russland

Zuvor hatte Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben.

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren seine Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor dem Verwaltungsgericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte.

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD.

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