André E. (Archivbild vom 3. Juli 2018)

NSU-Prozess Revision im Fall André E.

Stand: 25.07.2018 16:14 Uhr

Im NSU-Prozess verurteilten die Richter André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - nicht aber wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Dagegen hat die Bundesanwaltschaft nun Revision eingelegt.

Die Bundesanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde. André E. war vom Oberlandesgericht München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden - nicht aber wegen der Beihilfe zum versuchten Mord.

Jubel nach Urteil

Die Bundesanwaltschaft hatte E., der von seinem Verteidiger als "Nationalsozialist mit Haut und Haaren" bezeichnet wird, beide Tatbestände vorgeworfen und zwölf Jahre Haft gefordert. E. wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Neonazis im Saal jubelten, Angehörige der Opfer und Nebenklageanwälte zeigten sich entsetzt.

Gegen die Urteile gegen Beate Zschäpe und die drei anderen Angeklagten wolle man aber nicht vorgehen, erklärte die Bundesanwaltschaft gegenüber der "Frankfurter Rundschau". Allerdings hatten sowohl die Verteidiger Beate Zschäpes als auch die des ehemaligen NPD-Kaders Ralf Wohlleben bereits Revision angekündigt.

Die Hauptangeklagte Zschäpe war nach mehr als fünf Jahren Prozess wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

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