Wohnhäuser im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg (Archiv)

Gesetzentwurf im Kabinett Letzter Anlauf für die Mietpreisbremse?

Stand: 10.12.2024 17:41 Uhr

Ende 2025 läuft die Mietpreisbremse aus. Die Ampel-Regierung hatte es nicht geschafft, eine Verlängerung durch den Bundestag zu bringen. Das will die Minderheitsregierung jetzt nachholen. Mehrere Länder gehen eigene Wege.

Das Kabinett will am Mittwoch eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg bringen. Dies wurde dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt. Das Instrument läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus.

Konkret sieht der neue Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing (ehemals FDP) eine Fortschreibung bis Ende 2029 vor - ein Jahr länger, als mit seinem Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vor dem Bruch der Koalition vereinbart worden war. Auch der Stichtag für die Ausnahmeregelung im Neubau wird um fünf Jahre verschoben. Die Mietpreisbremse soll demnach nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Appell an die Union

Die SPD rief die Union auf, dem Vorhaben noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu einer Mehrheit zu verhelfen. "Die Union darf sich nicht hinter Wahlkampfrhetorik verstecken", sagte SPD-Mietrechtsexpertin Zanda Martens der Nachrichtenagentur Reuters. "Sie muss jetzt zeigen, dass ihr der Schutz der Mieterinnen und Mieter wichtiger ist als parteipolitische Taktik." Die SPD-Fraktion werde aus Verfahrensgründen einen Entwurf der Fraktionen im gleichen Wortlaut des Kabinettbeschlusses in den Bundestag einbringen. "Damit können wir sicherstellen, dass die Mietpreisbremse noch rechtzeitig verlängert wird", so Martens.

Die rot-grüne Regierung hat keine Mehrheit mehr im Parlament. Sie ist daher auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen.  

Länder planen Gesetzentwurf

Auch die Länder planen einen Gesetzentwurf. So setzt sich Niedersachsens Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ein - ebenso wie unter anderem Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ohne diese Verlängerung müssten die Verordnungen der Länder zur Begrenzung der Mietpreise mit Ablauf des Jahres 2025 außer Kraft treten, darauf wies die Staatskanzlei in Hannover hin. Bauminister Olaf Lies sagte, die Mietpreisbremse sei ein Instrument, um zumindest rasante Preissteigerungen zu vermeiden. "Sie hilft Mietern, die umziehen müssen. Denn gerade in angespannten Märkten kann es passieren, dass die Kosten schnell davongaloppieren", so der SPD-Politiker.

Mit Blick auf die zu erwartenden Koalitionsverhandlungen nach einer Neuwahl am 23. Februar 2025 sei ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird, hieß es in einer Mitteilung des Schweriner Landesbauministeriums. Deshalb werde die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat. Dieses Verfahren würde laut SPD zu lange dauern, um die Mietpreisbremse noch vor der Wahl zu verlängern. Ohne Bundesgesetzgebung dürfen die Länder ihre Regelungen zur Mietpreisbremse nicht über 2025 hinaus verlängern. Dann könnten die Mieten noch deutlicher steigen.

"Bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt das große soziale Thema"

"Das Aus der Koalition darf kein Aus der Mietpreisbremse sein. Ohne Mietpreisbremse fehlt den Mieterinnen und Mietern in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein wichtiges Mittel, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen", sagte Hamburgs Wohnsenatorin Karen Pein (SPD) laut Mitteilung der Hamburger Wohnbehörde. "Wir haben deswegen beschlossen, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 in den Bundesrat einzubringen. Niemand sollte überhöhte Mieten zahlen müssen, weder in Hamburg noch in den anderen Ländern."

Ähnliche Worte kamen von Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne): "Ohne Mietpreisbremse werden Neuvertragsmieten noch stärker steigen. Das würde nicht nur Menschen mit niedrigem Einkommen, sondern auch die Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener bei der Wohnungssuche sehr hart treffen", warnte sie. Das Thema dürfe auch nach dem Bruch der Ampel-Koalition "nicht unter die Räder geraten. Bezahlbarer Wohnraum ist und bleibt das große soziale Thema."

Instrument gilt in 13 von 16 Ländern

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel teilte mit: "Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen." In Mecklenburg-Vorpommern gebe es weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und in einigen Tourismusorten. "Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen", so Pegel. Das betreffe vor allem Familien mit Kindern.

Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Das gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zudem nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete müssen von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden.

Mieterbund, Gewerkschaften und Städtetag hatten die rot-grüne Minderheitsregierung und die Opposition vorige Woche aufgefordert, eine Verlängerung vor der Bundestagswahl zu beschließen. Derzeit gilt die Preisbremse in 13 von 16 Ländern.

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