Unfallstelle nach einem illegalen Autorennen auf der Berliner Tauentzienstraße
FAQ

Raser-Urteil des BGH Mord oder fahrlässige Tötung?

Stand: 01.03.2018 04:49 Uhr

Bei einem illegalen Autorennen starb 2016 ein Unbeteiligter. Zwei Raser wurden wegen Mordes verurteilt. Heute entscheidet der BGH in dem Fall.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was wird den Angeklagten im Berliner "Raserfall" vorgeworfen?

Sie sollen sich spontan zu einem Wettrennen verabredet haben. In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2016 mitten in Berlin. Einige rote Ampeln sollen die damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer bei ihrer Tour überfahren haben - mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde. An der letzten Ampel rammte einer der Fahrer mit seinem Wagen den Jeep eines Rentners, der bei Grün die Kreuzung überfahren hatte. Der Geländewagen wurde über 70 Meter weit über die Straße geschleudert. Der 69-jährige Fahrer starb noch am Unfallort. Eine Beifahrerin der Raser wurde verletzt.

Wie hat das Landgericht Berlin die Angeklagten verurteilt?

Das Urteil war spektakulär. Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser wegen Mordes in Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung und einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den lebenslangen Freiheitsstrafen bekamen beide eine lebenslange Sperrfrist für eine Neuerteilung des Führerscheins. Am 01. Februar 2018 verhandelte der Bundesgerichtshof den Fall.

Worum ging es in der Verhandlung?

Grob gesagt ging es um die Rechtsfrage, ob man die Tat wirklich als Mord mit der zwingenden lebenslangen Freiheitsstrafe beurteilen kann. Oder ob es sich "nur" um eine fahrlässige Tötung mit einer Höchststrafe von fünf Jahren handelt. Für den Mord ist (übrigens genauso wie für den Totschlag) vor allem eines entscheidend: Die Täter müssen zum Tatzeitpunkt so genannten Tötungsvorsatz gehabt haben. Vorsatz bedeutet zwar keineswegs, dass die Angeklagten den Tod des Rentners gewollt haben müssen, also absichtlich töteten. Sie müssen den Tod aber zumindest "billigend in Kauf genommen" haben. Von diesem "bedingten Vorsatz" geht das Landgericht Berlin in seinem Urteil aus.

In der Verhandlung vor dem BGH ging es lange um die Frage, ob das Berliner Gericht beim Vorsatz einen Fehler gemacht hat, vor allem was den Zeitpunkt angeht. Entscheidend ist es nämlich, dass man den Tätern den Vorsatz zu einem Zeitpunkt nachweist, an dem sie die Handlung noch in der Hand haben. Die Raser müssten also vor dem Beschleunigen des Autos auf die Geschwindigkeit von 170 km/h den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben. Das Berliner Gericht hatte im Urteil den Vorsatz aber erst zu einem Zeitpunkt angenommen, an dem die Raser bereits keine Chance mehr hatten, zu reagieren, also zu bremsen oder auszuweichen.

Warum soll der Zeitpunkt des Vorsatzes so entscheidend sein?

Das ist in den Raserfällen in der Tat nicht so leicht zu verstehen. Allerdings ist es bei allen "Vorsatztaten" entscheidend, dass der Vorsatz bei Beginn der Tat nachgewiesen wird. Die Vorsitzende Richterin erklärte das in der Verhandlung anhand eines Beispiels: "Jemand stößt aus Übermut einen Felsbrocken von einem Berg hinab und erkennt erst anschließend, dass unten sein Feind steht. Dann denkt er: "Das trifft sich gut." Dieser "nachträgliche Gedanke" sei dann unerheblich, weil die eigentliche Tathandlung - das Hinabstoßen des Steins - noch ohne diesen Vorsatz erfolgte.

Wann nimmt man überhaupt den Tod eines anderen Menschen "billigend in Kauf"?

Immer wieder hörte man bei der Begründung zum Berliner Urteil: "Wer mit 170 km/h durch eine Innenstadt fährt, dem muss doch klar sein, dass dabei jemand zu Tode kommen kann." Das stimmt sicher. Genau dieser Satz wäre aber allein nur die Begründung für eine fahrlässige Tötung und nicht für den Vorsatz. Die Abgrenzung zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung kann man vereinfacht so erklären: Denkt ein Raser: "Wenn ein Mensch ums Leben kommt, ist mir das egal" dann nimmt er den Tod billigend in Kauf. Denkt er hingegen: "Ich bin ein guter Fahrer. Es wird schon gut gehen", dann mag das grobe Selbstüberschätzung sein, aber dann fehlt der Vorsatz, jemanden zu töten. Dann würde eine fahrlässige Tötung vorliegen.

Wurde in der Verhandlung vor dem BGH auch über diese Abgrenzung gestritten?

Ja, hier lag ein weiterer Knackpunkt: Das Berliner Landgericht war davon ausgegangen, dass es den Rasern egal war, ob bei ihrer Fahrt jemand um Leben kommen würde. Gleichzeitig sagten die Richter im Urteil aber, dass die Angeklagten sich selbst sicher fühlten in ihren Autos und nicht daran glaubten, dass ihnen oder der Freundin auf dem Beifahrersitz etwas passieren würde.

Aber passt das zusammen? Kann man wirklich glauben, dass einem selbst nichts passiert bei einem Unfall, bei dem ein Mensch stirbt? Oder dachten die Täter eher in Naivität und Selbstüberschätzung, dass es zu keinem Unfall kommt? - Dem könnte man dann zwar entgegnen, dass kein vernünftiger Mensch so denken darf, aber darauf kommt es nicht an beim Vorsatz und für dieses "das darf man doch nicht denken" gibt es ja die "fahrlässige Tötung".

Worum geht es in den anderen Fällen, die der BGH entscheidet?

Auch hier geht es um Raserei, allerdings nicht um Autorennen. In Bremen war ein Motorradfahrer viel zu schnell unterwegs. Mit fast 100 km/h kollidierte er mit einem Fußgänger, der dabei starb. In Frankfurt war es ein Autofahrer, der mit 142 km/h über eine rote Ampel raste. Auch hier starb ein Mensch. In beiden Fällen wurden die Täter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die jeweilige Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen Mordes an und legte Revision ein. Diese Fälle werden heute noch verhandelt. Am Nachmittag könnte auch hier ein Urteil kommen.

Wurden nicht inzwischen die Gesetze für Raser verschärft?

Doch. Illegale Autorennen haben sich in letzter Zeit gehäuft. Und viele kritisierten, dass die Teilnahme oft nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Außerdem sei die Höchststrafe von fünf Jahren für die fahrlässige Tötung für Autorennen mit tödlichem Ausgang nicht ausreichend. Deshalb wurde 2017 das Gesetz verschärft. Nach der Neuregelung stehen "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe, auch wenn nichts passiert. Für die Teilnahme an solchen Rennen kann es bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe geben. Kommt eine Person zu Tode, stehen bis zu zehn Jahre Haft im Raum. Also doppelt so viel, wie bisher bei "fahrlässiger Tötung". Für zurückliegende Raser-Fälle, also auch für die Angeklagten in dem Berliner Fall, gilt das neue Gesetz allerdings nicht.

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