Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.

Behinderung und Pflege Entlastung für Angehörige geplant

Stand: 26.04.2019 12:10 Uhr

Die Kosten für Angehörige von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Eltern kann enorm sein. Das zuständige Sozialministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der große Entlastung bringen könnte.

Das Arbeits- und Sozialministerium plant, Angehörige von Menschen mit Behinderung zu entlasten. Zukünftig sollen nur noch Eltern mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr verpflichtet werden, sich selbst zu beteiligen, wenn zum Beispiel Eingliederungshilfen gewährt werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte tagesschau.de entsprechende Medienberichte. Derzeit laufen noch Gespräche innerhalb der Bundesregierung, eine finale Fassung liegt demnach noch nicht vor.

Derzeit müssen Eltern mitbezahlen, wenn zum Beispiel behinderte Kinder Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben, also etwa auf den staatlich finanzierten Umbau zu einer barrierefreien Wohnung oder einen Gebärdendolmetscher.

Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf ein Ausbildungsbudget für Menschen mit Behinderung vor. Betroffene sollen auch dann gefördert werden, wenn sie außerhalb einer Behindertenwerkstatt eine reguläre Ausbildung antreten.

Grenze bei 100.000 Euro Jahreseinkommen

Die Pläne hängen mit dem Entwurf für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz" zusammen, mit dem auch erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet werden sollen, die selbst nicht genug Geld für den Heimplatz haben. Auf ihre Einkünfte sollen die Sozialämter künftig ebenfalls erst bei einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro zugreifen dürfen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland darüber berichtet.

Derzeit sind Kinder verpflichtet, den Lebensbedarf pflegebedürftiger Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern, wenn deren Einkommen und Vermögen aufgebraucht sind und die Heimkosten die Zahlungen aus der Pflegeversicherung übersteigen. Die Eltern haben dann Anspruch auf Sozialhilfe. Bisher verlangen die Sozialämter in einem komplizierten Verfahren einen Teil der Hilfe zur Pflege zurück, wenn das Einkommen einer Person abzüglich aller festen Ausgaben über 1800 Euro netto liegt.

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.

Pflegeheime sind teuer - nachrangig auch für Angehörige. Diese sollen nun entlastet werden.

Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause?

Mit dem Entwurf setzt Heil eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, wonach die Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell geschont werden sollen und erweitert sie auf die Eltern erwachsener behinderter Kinder. Er möchte einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen. Finanziert werden sollen die Entlastungen nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes aus Steuergeldern.

Die Kosten seien schwer zu schätzen, heißt es in dem Ministeriumsentwurf, der tagesschau.de vorliegt, weil die Datengrundlage nicht ausreiche. Die Mehrkosten für Länder und Kommunen könnten bei 300 Millionen Euro im Jahr, aber auch deutlich niedriger liegen.

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