Ein Flugzeug fliegt über einen Stacheldrahtzaun.
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Fragen und Antworten Wann werden Ausländer ausgewiesen?

Stand: 23.10.2018 11:17 Uhr

Wenn in Deutschland lebende Ausländer Straftaten begehen, können sie ausgewiesen werden. Welche Regelungen gelten dafür? Und bedeutet eine Ausweisung gleichzeitig die Abschiebung?

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was gilt bei der Ausweisung straffälliger Ausländer?

Der Staat kann kriminelle Ausländer aus Deutschland ausweisen. Dabei gibt es zunächst einmal keine Unterscheidung zwischen Asylbewerbern, schon länger hier lebenden Migranten und anderen Ausländern.

Nach der Silvesternacht in Köln zum Jahreswechsel 2015/2016 wurden die Forderungen nach schnelleren Ausweisungen und Abschiebungen von straffälligen Ausländern laut. Im März 2016 verschärfte der Gesetzgeber tatsächlich die entsprechenden Gesetze, also das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz.

Wann ist die Ausweisung möglich?

Es gibt keinen einfachen Katalog, in den man schauen könnte, wann ein Ausländer auszuweisen ist und wann nicht. Nach dem Aufenthaltsgesetz müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen. Zum einen muss durch seinen Aufenthalt zum Beispiel eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen. Straftaten oder zumindest eine Wiederholungsgefahr sind dafür auf jeden Fall ein Indiz.

Aber nicht jede Straftat führt zur Ausweisung. In jedem Einzelfall muss abgewogen werden: Überwiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung oder überwiegen die Interessen des Ausländers zu Bleiben. Bei der Abwägung können viele Punkte eine Rolle spielen.

Was heißt das konkret?

Auch hier gilt kein starres System. Aber man kann sagen: Je größer das Ausweisungsinteresse, desto wahrscheinlicher und leichter ist die Ausweisung. Bei einem besonders schweren Ausweisungsinteresse müssen also schon gewichtige Gründe für das Bleiben sprechen, um eine Ausweisung noch zu verhindern. Wiegt das Ausweisungsinteresse hingegen nicht zumindest schwer, kann in der Regel auch nicht ausgewiesen werden. Das Gesetz gibt vor, in welchen Fällen das Ausweisungsinteresse schwer oder sogar besonders schwer wiegt.

Wann wiegt das Ausweisungsinteresse "besonders schwer"?

Ein "besonders schweres Ausweisungsinteresse" liegt unter anderem bei folgenden Voraussetzungen vor:

- wenn ein Ausländer wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde
- wenn gegen einen Ausländer die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde
- bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bei bestimmten Straftaten (zum Beispiel bei Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Allerdings nur, wenn die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen wurde.
- wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat.

Durch die Gesetzesänderung 2016 kommt es nicht mehr drauf an, ob die Strafen, die vorausgesetzt werden, zur Bewährung ausgesetzt wurden oder nicht.

Aufenthaltsraum für rückzuführende Frauen und Männer am Flughafen Frankfurt

Seit 2016 gilt eine verschärfte Gesetzeslage - Blick in den Aufenthaltsraum für rückzuführende Frauen und Männer am Flughafen Frankfurt/Main.

Und wann wiegt das Ausweisungsinteresse "schwer"?

Ein "schweres Ausweisungsinteresse" liegt unter anderem bei folgenden Voraussetzungen vor:

- wenn ein Ausländer wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde
- bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen unter einem Jahr bei bestimmten Straftaten (zum Beispiel bei Körperverletzungen oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). Allerdings nur, wenn die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen wurde.

Bedeutet die Ausweisung auch gleichzeitig die Abschiebung?

Nein. Mit der Ausweisung ist der Ausländer zunächst immer noch in Deutschland. Sie ist zunächst nur der formale Akt, also der Bescheid, der dem Ausländer sagt, dass er sich nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn er danach nicht freiwillig geht, muss er noch abgeschoben werden.

Für eine Abschiebung gelten aber wieder andere Regeln. Ein Ausländer darf nämlich grundsätzlich nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung gefährdet ist. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen bestimmter Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Aber: Auch diese Ausländer dürfen auf keinen Fall abgeschoben werden, wenn ihnen ganz konkret zum Beispiel Folter oder gar die Todesstrafe droht.

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