Ein Mann tippt einem Büro auf einer Tastatur.

Betriebe dürfen selbst entscheiden Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Stand: 16.03.2022 14:12 Uhr

Ab Sonntag dürfen Betriebe selbst entscheiden, welche Corona-Regeln sie am Arbeitsplatz festlegen - das Kabinett segnete eine entsprechende Verordnung ab. Unter anderem entfällt damit die Homeoffice-Pflicht.

Beschäftigte müssen sich ab Sonntag auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Das Bundeskabinett hat eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums dazu abgesegnet. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen.

Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Die Betriebe können über Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken selbst entscheiden. Sie sollen beispielsweise auch prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Bei ihrer Abwägung sollen die Arbeitgeber das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

Homeoffice nur noch als "Möglichkeit"

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

In der neuen Verordnung ist das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen: "Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten", heißt es dort. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten aber weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.

DGB plädiert weiter für Homeoffice

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. "Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt", sagte der SPD-Politiker. "Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln."

Während die Arbeitgeber ihre neue Flexibilität zuletzt begrüßt hatten, hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund davor gewarnt, den Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. Arbeitsschutz dürfe "keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. "Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei, und deshalb bleibt Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken."

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