Braunkohletagebaus Welzow Süd in Brandenburg
Hintergrund

Plan der Kohlekommission Milliarden für den Ausstieg

Stand: 26.01.2019 12:15 Uhr

Die Kohlekommission hat einen umfangreichen Plan vorgelegt, wie der Ausstieg aus dem Kohlestrom und der Umstieg auf erneuerbare Energien gestaltet werden soll. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht.

Ende der Stromgewinnung aus Kohle

Die Kommission empfhielt als Abschlussdatum das Ende des Jahres 2038. Dazu kommt eine "Öffnungsklausel", auf die die Umweltverbände setzen: Wenn Strommarkt, Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Lage es hergeben, kann das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden. 2032 soll dies überprüft werden. Auch 2023, 2026 und 2029 soll der Ausstiegsplan mit Blick auf Versorgungssicherheit, Strompreise, Jobs und Klimaziele auf den Prüfstand.

Zügigeres Abschalten der Kohlekraftwerke

Ende 2017 waren Kohlekraftwerke mit einer Netto-Leistung von 42,6 Gigawatt (GW) am Markt, dazu kommt eine Reserve. Nach und nach gehen sie ohnehin vom Netz. Jetzt soll es schneller gehen: Bis 2030 sollen noch höchstens 17 GW am Markt sein, 2038 ist spätestens Schluss. Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW vom Netz gehen. Besonderen Wert legen Klimaschützer darauf, dass darunter 3,1 GW Braunkohle zusätzlich sind - Braunkohle-Kraftwerke stoßen besonders viele Treibhausgase aus und werden von den CO2-Preisen in der EU nicht so schnell aus dem Markt gedrängt. Welche Kraftwerke abgeschaltet werden, gibt die Kommission nicht vor. Das soll die Politik nun mit den Betreibern aushandeln.

Ausgleich für steigende Strompreise

Die Kommission schlägt vor, dass der Bund Privatleute und Unternehmen ab 2023 von steigenden Strompreisen entlastet. Sie schlägt einen Zuschuss zu den Netzentgelten vor, die Teil der Stromrechnung sind - und rechnet mit Kosten von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Neue Umlagen oder Abgaben soll es nicht geben. Zusätzlich soll der Bund energieintensive Unternehmen entlasten, die davon nichts haben, weil sie von Netzentgelten schon jetzt befreit werden. Die sogenannte Strompreiskompensation, eine weitere Subvention für energieintensive Unternehmen, soll bis 2030 fortbestehen.

Das RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath I und II in Grevenbroich-Neurath.

Die Kohlekraftwerke sollen zügiger als bisher vorgesehen abgeschaltet werden.

Milliarden für den Umbau der Wirtschaft

Der Bund soll in die Infrastruktur investieren, Behörden und Forschung ansiedeln und Unternehmen fördern. Die Maßnahmen sollen gesetzlich festgeschrieben werden - Ende April soll es dafür Eckpunkte geben. Ein Staatsvertrag soll die künftigen Bundesregierungen daran binden. Die Kommission veranschlagt dafür 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre. Dazu sollen den Ländern 700 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden, die nicht an Projekte gebunden sind. Hinzu kommt zur Verbesserung des Verkehrs ein "Sonderfinanzierungsprogramm" und ein Sofortprogramm bis 2021 im Umfang von 1,5 Milliarden Euro, die bereits im Bundeshaushalt bis 2021 eingeplant sind.

Entschädigungen für Braunkohlebetreiber

Die Kommission empfiehlt, zu Stilllegungen für Braunkohlekraftwerke mit den Betreibern eine "einvernehmliche Vereinbarung" zu erzielen. Diese solle sowohl Entschädigungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung enthalten. Auch ein Ausschreibungsmodell ist denkbar. "Die Kommission geht davon aus, dass in den Verhandlungen mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken die gesamte Planung bis 2030 einvernehmlich geregelt wird." Falls das bis 30. Juni 2020 nicht klappt, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen "im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse".

Anpassungsgeld für Beschäftigte

Für Beschäftigte in der Kohleindustrie ab 58 Jahre, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es ein Anpassungsgeld geben sowie einen Ausgleich von Renten-Einbußen. Die Kosten betragen geschätzt bis zu fünf Milliarden Euro, die Arbeitgeber und Staat gemeinsam tragen könnten. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden. Für jüngere Arbeitnehmer soll es Aus- und Weiterbildung geben, Vermittlung in andere Jobs und Hilfe bei Lohneinbußen.

Hambacher Forst und Dörfer

Ein Waldstück am Tagebau Hambach ist zum Symbol der Anti-Kohle-Bewegung geworden. Im Bericht steht, die Kommission halte es für "wünschenswert", dass der Hambacher Fort bleibt - RWE will ihn für den Braunkohleabbau roden lassen, ein Gericht hatte das gestoppt. Darüber hinaus sind an den Tagebauen in West und Ost Dörfer vom Kohlebagger bedroht. Die Kommission bittet die Landesregierungen um einen "Dialog" mit den Betroffenen zu den Umsiedlungen, "um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden".

Quelle: dpa

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