Hintergrund

Einigung bei der Zuwanderung Die Eckpunkte des Gesetzes

Stand: 02.10.2018 07:23 Uhr

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Eckpunkte eines Einwanderungsgesetzes geeinigt. Es soll keine Beschränkung auf bestimmte Berufe mehr geben und für einige Fachkräfte gelten noch weniger Bedingungen.

Berufsqualifikation

Im Blick hat die Koalition vor allem "Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung". Sie sollen leichter nach Deutschland kommen können. Für studierte Fachleute wurden die Hürden bereits verringert. Für sie gibt es zum Beispiel seit 2012 die "Blaue Karte" als Arbeitserlaubnis, die an eine Arbeitsplatzzusage und ein Mindestgehalt gebunden ist. Sie wurde seither über 80.000 Mal vergeben.

Sogenannter "Spurwechsel"

Die SPD hatte gefordert, abgelehnten Asylbewerbern, die gut integriert sind sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben, die Möglichkeit eines "Spurwechsels" vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu eröffnen. Dieser Begriff findet sich in den Eckpunkten nicht, dafür aber eine sinngemäße Regelung: "Am Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration halten wir fest. Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind."

Keine Beschränkung auf bestimmte Berufe

Wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, sollen Akademiker und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung "in allen Berufen, zu denen die erworbene Qualifikation befähigt", in Deutschland arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf Berufe, in denen die Bundesagentur für Arbeit Engpässe festgestellt hat, fällt weg. Das sind derzeit 61 Berufe und Untergruppen, 14 mehr als Ende 2017. Auch auf die Prüfung, ob nicht ein einheimischer Jobbewerber Vorrang hätte, wird im Grundsatz verzichtet. Es soll aber möglich sein, diese Prüfung zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer rasch wiedereinzuführen.

Arbeitssuche

Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne konkretes Jobangebot nach Deutschland kommen dürfen. Für Akademiker gibt es dies bereits. Der Bezug von Sozialleistungen wird ausgeschlossen. "Dazu halten wir am Erfordernis des Nachweises der Lebensunterhaltssicherung vor Einreise fest", heißt es nun in den Eckpunkten. In einem früheren Entwurf hatte es noch geheißen, zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dürften die Fachkräfte in der Zeit der Arbeitssuche auch eine Tätigkeit unterhalb ihrer Qualifikation annehmen. Dies wurde gestrichen.

IT-Fachkräfte

Für in der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte der Informationstechnologie sollen sogar noch geringere Voraussetzungen gelten. Sie und Fachleute in ausgewählten Engpassberufen sollen ohne jeden formalen Abschluss kommen dürfen, wenn sie über ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse und einen Arbeitsplatz verfügen. Der Branchenverband Bitkom geht von mindestens 55.000 offenen IT-Stellen aus.

Werbung und Sprache

In Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll eine Werbestrategie für Fachkräfte in ausgewählten Zielländern entwickelt werden. Die Sprachförderung im In- und Ausland soll intensiviert werden, etwa durch eine stärkere Förderung der Sprachkurse der Goethe-Institute.

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