Daten und Fakten zur Debatte Durchblick bei der gesetzlichen Rente

Stand: 02.10.2012 12:56 Uhr

Beim Thema Rente verliert man leicht den Durchblick. In den vergangenen Jahren jagte eine Reform die nächste. In den Parteien werden unterschiedliche Konzepte für die Zukunft diskutiert. tagesschau.de hat die wichtigsten Daten und Fakten zur gesetzlichen Rente zusammengetragen.

Zahl der Rentner

Mitte 2012 gab es in Deutschland etwa 20,6 Millionen Rentner. Demgegenüber stehen etwa 35,4 Millionen Beitragszahler. Wie sich dieses Verhältnis in Zukunft entwickeln wird, ist seriös kaum einzuschätzen, da diese Zahlen von vielen unvorhersehbaren Faktoren abhängig sind.

Da sich die Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich deutlich ändern wird, wird es künftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr Rentner geben. Die Bundesregierung rechnet bis zum Jahr 2030 in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen mit einem Rückgang um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen Menschen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen erhöhen. Während 1991 noch vier Erwerbsfähige für eine Rente aufkommen mussten, werden es - nach Einschätzung der Bundesregierung - im Jahr 2030 also nur noch zwei Erwerbsfähige sein.

Zwei ältere Menschen sitzen auf einer Bank

Derzeit gibt es etwa 20,6 Millionen Rentner in Deutschland.

Manche Wissenschaftler halten aber die Prognosen von Demographie-Forschern für unseriös und bestreiten einen zwingenden Zusammenhang zwischen der Altersstruktur und der Bezahlbarkeit der Rente. Es sei vielmehr eine Frage der Umverteilung von Reichtum.

Rentenniveau

Mit dem Rentenniveau ist die gesetzliche Rente gemeint, die ein Rentner im Vergleich zum Durchschnittseinkommen bezieht. Zuletzt lag es bei rund 50 Prozent (Netto vor Steuern). Aufgrund von Reformen im Jahr 2001 und 2004 soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 schrittweise auf bis zu 43 Prozent sinken. Im Jahr 2025 soll es beispielsweise nicht weniger als 46,2 Prozent betragen.

Renteneintrittsalter

Im Jahr 2006 beschloss die Große Koalition erstmals seit 1916 eine Erhöhung des bisherigen Renteneintrittsalters von 65 Jahren. Seit Januar 2012 wird die Altersgrenze bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer 1947 geboren ist, muss beispielsweise 65 Jahre und einen Monat alt sein. Wer 1960 geboren ist, kann erst mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen. Die neue Altersgrenze von 67 Jahren gilt für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964.

Neue Altersgrenzen
Geburtsjahr Rentenbeginn
1947 65 Jahre + 1 Monat
1950 65 Jahre + 4 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1959 66 Jahre + 2 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
ab 1964 67 Jahre

Ausnahmen bei der Rente mit 67

Für besonders langjährig Versicherte gibt es allerdings Ausnahmen beim Renteneintrittsalter. Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf weiterhin mit 65 in Rente gehen. Die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr wird angerechnet, Arbeitslosigkeit allerdings nicht.

Wer bereit ist, Abschläge bei der Rente in Kauf zu nehmen, kann auch weiterhin schon mit 63 in Rente gehen. Allerdings erst nach mindestens 35 Beitrags-Jahren. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, wird in der gesamten Rentenzeit ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Insgesamt kann der Abschlag maximal 14,4 Prozent betragen.

Es gibt weitere Ausnahmeregelungen für schwerbehinderte Menschen, für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, für Arbeitslose, für Menschen in Altersteilzeit und für Frauen, die vor 1952 geboren sind.

Rentenbeitragssatz

Trotz des Widerstands aus den Ländern hat die Bundesregierung Ende August 2012 eine Senkung des Rentenbeitragssatzes beschlossen. Erst im Januar des gleichen Jahres war der Satz von vorher 19,9 Prozent auf derzeit 19,6 Prozent gesunken. Seit Januar 2013 ist der Beitragssatz noch einmal auf 18,9 Prozent verringert worden.

Steueranteil bei der Rente

Die Große Koalition hat im Jahr 2006 das so genannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass die Besteuerung der Rente ab 2005 bis 2040 schrittweise ansteigt. Seither hat sich der Begriff Nettorentenniveau vor Steuern eingebürgert. Eine Berechnung des Rentenniveaus (nach Steuern) ist nur noch individuell möglich. Während im Jahr 2011 nur 62 Prozent der Rente einkommenssteurpflichtig waren, müssen alle Renten, die im Jahr 2040 oder später erstmals ausgezahlt werden, zu 100 Prozent versteuert werden.

Durchschnittliche Rente

Zur Zeit ist nur eine kleine Minderheit der Ruheständler von Altersarmut betroffen. Im Jahr 2011 bekamen laut Deutscher Rentenversicherung Männer in den alten Bundesländern eine durchschnittliche gesetzliche Rente von 987 Euro, Frauen: 495 Euro. In den neuen Bundesländern erhielten Männer durchschnittlich 1058 Euro, Frauen: 711 Euro. Bei vielen bleibt es aber nicht bei der den Einkünften aus der gesetzlichen Rente: Hinzu kommen Betriebsrenten und private Renten.

Lebensleistungsrente der Koalition

Im Herbst 2011 schlug Ursula von der Leyen wegen drohender Altersarmut Alarm und preschte mit dem Konzept einer Zuschussrente für Geringverdiener vor: Versicherte, die mindestens 30 Jahre Beiträge gezahlt hatten, sollten mindestens 850 Euro bekommen. Damit stieß sie jedoch auf Widerstand in der Koalition. Die einigte sich Ende 2012 nun auf eine abgespeckte Version der Zuschussrente - die sogenannte Lebensleistungsrente. Demnach sollen Geringverdiener, die 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben und dennoch nur die Grundsicherung im Alter erhalten würden, zehn bis 15 Euro mehr erhalten. Die Aufstockung soll aus Steuergeldern bezahlt werden.

Dieser Kompromiss währte jedoch nicht lange. Die CSU-Landesgruppe lehnte das Modell ab und brachte einen eigenen Vorschlag ein. Die Kernforderung: Die Dauer der Kindererziehung soll stärker berücksichtigt werden. Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen drei Beitragsjahre - statt bisher nur eins - angerechnet werden. Ob es noch in dieser Wahlperiode zu einer Einigung der Koalition über die verschiedenen Vorschläge kommt, ist fraglich.

SPD-Rentenkonzept

Das SPD-Rentenkonzept, das Ende 2012 offiziell beschlossen wurde, sieht eine "Solidarrente" von 850 Euro vor. Erhalten sollen sie Arbeitnehmer, die mindestens 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahre vorweisen können. Wer 45 Jahre rentenversichert war, soll ohne Einbußen in Rente gehen können - auch schon vor dem 65. Lebensjahr. Zu den Beitragsjahren zählen Zeiten der Berufsausbildung, des Wehr- oder Zivildienstes, Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Familienmitglieds. Bei den Versicherungsjahren kommen zusätzlich noch sogenannte beitragsfreie Zeiten hinzu, wie etwa Arbeitsunfähigkeit oder längere Erwerbslosigkeit. Auch Geringverdiener und Beschäftigte mit langer Arbeitslosigkeit sollen die Grundsicherung von 850 Euro erhalten, der Fehlbetrag soll aus Steuermitteln finanziert werden.

Ziel der SPD ist es zudem, die schrittweise Senkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent rückgängig zu machen, ohne dabei jedoch die Rentenformel anzutasten. Die Entscheidung darüber vertagte sie aber auf später.

Zusammengestellt von Sandra Stalinski, tagesschau.de

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