Oberverwaltungsgericht Fahrverbote in Köln wohl unumgänglich

Stand: 12.09.2019 19:49 Uhr

Ein großflächiges Dieselfahrverbot wird es in Köln nicht geben, Straßensperrungen sind aber möglich. Denn das OVG Münster hat der Stadt heute strenge Vorgaben gemacht.

Keine Dieselfahrverbotszonen in der Stadt Köln, aber möglicherweise Straßensperrungen an vier wichtigen Straßen: Dazu könnte es nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Donnerstag (12.09.2019) kommen. Begründung: Nach derzeitigem Stand könnten die vorgeschriebenen Messwerte nur mit Sperrungen erreicht werden. Die sind im Luftreinhalteplan der Stadt aber nicht vorgesehen, Konsequenz: Stadt und Bezirksregierung müssen nachbessern.

Land wollte Deutsche Umwelthilfe in die Schranken weisen

Vor dem OVG hatte das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Es ging um ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes, das Fahrverbotszonen in Köln festschrieb - so wie es die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlangt hatte. Diese Fahrverbotszonen ordnete das OVG nicht mehr ausdrücklich an. Es stellte aber auch fest, dass es ohne Straßensperrungen für Dieselfahrzeuge nicht gehen würde: An verschiedenen Stellen sei der vorgeschriebene 40-Mikrogramm Grenzwert für Stickoxide deutlich überschritten worden.

Vier wichtige Straßen wären betroffen

Konkret nannte das Gericht vier Straßen: den Clevischen Ring, den Neumarkt, die Luxemburger und die Justinianstraße. Dort könnten den Prognosen zufolge der Grenzwert nur mit Streckenfahrverboten eingehalten werden. Für andere Messstellen dagegen sei ein solches Verbot nicht zwingend geboten.

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Bezirksregierung muss jetzt nachbessern

Das OVG betonte, dass solche Fahrverbote unter Berücksichtigung aller Umstände verhälntismäßig sein müssten. Die Bezirksregierung müsse auch prüfen, welche Fahrzeuge ausgenommen werden könnten, ohne die Grenzwerte zu überschreiten.

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Alternative Maßnahmen der Stadt nicht ausreichend

Stadt und Bezirksregierung wollten das Problem ohne Fahrverbote in den Griff bekommen. Ein am 1. April in Kraft getretener neuer Luftreinhalteplan verzichtete weiterhin auf diesen drastischen Schritt. Stattdessen sollte die Luftverschmutzung mit alternativen Maßnahmen gesenkt werden. Außerdem gilt ein Fahrverbot für Lkw, die Köln nur durchqueren wollen. Das OVG hat jetzt eine Nachbesserung festgeschrieben.

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Weitere Urteile folgen

Die deutsche Umwelthilfe hatte insgesamt gegen die Luftreinhaltepläne von 14 Städten in NRW geklagt. Nach den Urteilen gegen Aachen und Köln folgen noch weitere zwölf Verhandlungen, betroffen sind unter anderem Essen, Dortmund, Bonn, Bielefeld und Bochum.

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