Ein deutscher Reisepass steht auf eine Einbürgerungsurkunde.

Neues Staatsangehörigkeitsrecht Mehr Einbürgerungsanträge, lange Wartezeiten

Stand: 03.11.2024 14:57 Uhr

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wollte die Bundesregierung die Zahl der Einbürgerungen, etwa von Fachkräften, beschleunigen. Laut einem Bericht hat die Zahl der Anträge stark zugenommen - die Wartezeit beträgt jedoch mitunter Jahre.

Die Zahl der Einbürgerungsanträge ist einem Medienbericht zufolge binnen zwei Jahren deutlich gestiegen. Wie die Zeitung Welt am Sonntag unter Berufung auf eine Umfrage unter den 25 größten Städten schreibt, wurde ein Anstieg um rund 50 Prozent festgestellt. Mehrere Städte verzeichneten demnach vor allem seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Juni mehr Anträge.

50 Prozent mehr Anträge

Die Reform soll Einbürgerungen beschleunigen und ermöglicht doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich. Die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennen, wird hingegen erschwert.

20 Kommunen nannten der Zeitung zufolge konkrete Zahlen. Demnach stellten im Jahr 2022 insgesamt 81.007 Personen einen Einbürgerungsantrag, im aktuellen Jahr seien es bereits 122.882 gewesen. Dabei hätten die Behörden Probleme, mit der Bearbeitung hinterherzukommen. Mehr als 217.000 Anträge seien allein in 20 dieser Städte anhängig.

Jahrelange Wartezeiten und drohende Klagen

Ausländer warten jedoch mitunter Jahre auf einen deutschen Pass - abhängig von der Kommune. Über acht Monate dauere es allein bis zu einem Vorsprechtermin, heißt es in Frankfurt am Main. Dann schlössen sich 14 Monate beim Regierungspräsidium an, bis überhaupt mit der Bearbeitung begonnen werde. Besonders herausfordernd ist die Situation in Leipzig. "Derzeit besteht eine Wartezeit von 50 Monaten bis zur Antragstellung", sagte ein Sprecher.

Rechtlich kann das ein Problem sein. Innerhalb von drei Monaten müsse eine Reaktion der Einbürgerungsbehörde gegenüber dem Antragsteller erfolgen, teilt die Dresdner Ausländerbehörde mit Verweis auf die Verwaltungsgerichtsordnung mit. Entweder seien fehlende Unterlagen oder zu klärende Sachverhalte zu benennen - oder der Antrag sei abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht vorlägen.

Kritik von Experten

Migrationsexperte Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats Integration und Migration, kritisierte in der Zeitung das Verhalten einiger Städte. Durch die Reform gebe es "nun äußerst komplexe Rechtsreglungen, die schon für sich genommen zu längeren Verfahren führen werden".

Seit der Reform müsse zum Beispiel ein erweitertes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben werden. "Das muss von den Behörden umfassend nachrecherchiert und bewertet werden. Dabei ist die Unbestimmtheit der Begriffe in höchstem Maße bedenklich. Es wird sicher zu weiteren gerichtlichen Verfahren gegen ablehnende Bescheide kommen."

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