Autoverkehr in Frankfurt am Main

Verwaltungsgerichtsurteil Frankfurt muss Diesel-Fahrverbot einführen

Stand: 05.09.2018 18:20 Uhr

Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein Dieselfahrverbot einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Nur so könne die Luft sauberer werden. Die Stadt fordert nun finanzielle Unterstützung.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden: Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität einführen. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht.

"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", erklärte Verwaltungsrichter Rolf Hartmann.

Geklagt hatte die "Deutsche Umwelthilfe", die in 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.

Stadt fordert finanzielle Unterstützung

Die Stadt Frankfurt zeigte sich enttäuscht. "Die Bürger und die Städte haben jetzt die Versäumnisse der Automobilindustrie, aber auch der Bundesregierung auszubaden", sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling.

Das Land Hessen müsse jetzt Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. "Wir erwarten hier auch eine finanzielle Unterstützung der Landesregierung und der Bundesregierung, was bestimmte Maßnahmen angeht." Unter anderem müssten rund zwei Drittel der etwa 340 Busse des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt nach dem Urteil nachgerüstet werden.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßte hingegen das Urteil: Nachdem die Politik viel zu lange akzeptiert habe, dass Zehntausende gefährlich schmutzige Luft atmen müssten, setze das Gericht nun "wirksame Hilfe" durch.

Umweltministerin besteht auf Hardware-Nachrüstungen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze nutzte die Gerichtsentscheidung, um den Druck auf Verkehrsminister Andreas Scheuer zu erhöhen. "Mein Kollege im Bundesverkehrsministerium sollte sich nun endlich meiner Position anschließen und gegenüber der Autoindustrie für Hardware-Nachrüstungen kämpfen", sagte die SPD-Politikerin. Der CSU-Politiker Scheuer ist gegen eine Hardware-Nachrüstungen.

"Wer Fahrverbote vermeiden will, muss die Luft in den Innenstädten sauber bekommen und die Grenzwerte einhalten. Das ist nur mit Hardware-Nachrüstungen zu schaffen", so Schulze.

Es könne nicht sein, dass Euro-5-Diesel aus den Städten ausgesperrt und damit wertlos würden. "Das sind keine Oldtimer, sondern Fahrzeuge, die erst wenige Jahre alt sind." Nachrüstungen der Abgasreinigung seien technisch möglich und der finanzielle Aufwand überfordere die Unternehmen nicht.

Verbote auch in Stuttgart, Aachen und Hamburg

Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.

Auch Stuttgart und Aachen wurden bereits gerichtlich zu Fahrverboten verpflichtet. Hamburg führte sie als erste Großstadt freiwillig ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar den Weg für Dieselfahrverbote freigemacht hatte. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig sind.

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