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Online-Einwilligungen Bundesrat billigt Gesetz gegen "Cookie-Flut"

Stand: 20.12.2024 15:08 Uhr

In Apps und Browsern ploppen Cookies ständig auf. Künftig sollen die Einwilligungen unkomplizierter hinterlegt werden können - ein Gesetz dafür passierte nun den Bundesrat. Doch Experten warnen vor rechtlichen Risiken.

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die Zahl sogenannter Cookies begrenzen soll. Geplant ist, die Verwaltung der Online-Zustimmungen mit einer Verordnung zu vereinfachen sowie die Zahl der Einwilligungsbanner zu verringern. Dazu solle künftig eine Alternative zu den Cookie-Bannern ermöglicht werden, hieß es vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Nutzerinnen und Nutzer müssten dann nicht immer wieder in die Verwendung von Cookies einwilligen, sondern könnten ihre Entscheidungen dauerhaft hinterlegen.

"Mit unserer Reform der Cookie-Banner-Einwilligung setzen wir genau hier an: Wir wollen die Cookie-Flut reduzieren und ein angenehmeres Surferlebnis für die Nutzer ermöglichen", sagte Minister Volker Wissing (parteilos). Mit der Zustimmung des Bundesrates könne die Verordnung im Frühjahr 2025 wirksam werden.

Weniger Klicks notwendig

Es werde der Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren geschaffen, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermögliche, so Wissing. "Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen."

Jetzt liege es an den Anbietern am Markt, die neuen Möglichkeiten auszuschöpfen und attraktive Einwilligungsverfahren zu entwickeln. "Bei Cookies muss sich etwas ändern", sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung des Digitalverbands Bitkom.

Die derzeitige Regelung stoße laut einer Umfrage bei den Internetnutzerinnen und -nutzern auf breite Ablehnung. So seien drei Viertel von Cookie-Bannern genervt, zwei Drittel wollten sich damit gar nicht beschäftigen. Bitkom begrüße daher grundsätzlich Initiativen, die das Einwilligungsmanagement vereinfachten.

Bitkom kritisiert aktuellen Vorschlag

Der aktuelle Vorschlag greife allerdings zu kurz, hieß es von Bitkom. Er berge für Telemedienanbieter durch die Einschaltung eines sogenannten Intermediärs erhebliche rechtliche Risiken, da sie in hohem Maße auf die zuverlässige Mitwirkung des anerkannten Dienstes angewiesen seien, um ihre Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

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