Menschen sitzen in Restaurants und Bars in Friedrichshain. In einigen deutschen Städten werden wegen gestiegener Coronafallzahlen wieder schärfere Kontaktbeschränkungen eingeführt.
Hintergrund

Corona-Gipfel Das haben Bund und Länder vereinbart

Stand: 15.10.2020 00:52 Uhr

Stundenlang berieten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel. Am Ende einigte man sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden in Corona-Hotspots und viele weitere Maßnahmen. Die Beschlüsse im Überblick.

Bund und Länder haben sich auf einheitlichere Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Die Ministerpräsidenten einigten sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf, in Hotspots mit vielen Ansteckungen die Maskenpflicht zu verschärfen und Feiern noch stärker einzuschränken. Zudem soll künftig schneller auf regionale Ausbruchsgeschehen reagiert werden. Bereits bei 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen Maßnahmen erfolgen. Liegt die sogenannte Inzidenz bei 50, sollen noch einmal schärfere Einschränkungen gelten. Die Beschlüsse im Überblick.

Maskenpflicht

In einer Region mit mehr als 35 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll der Mund-Nasen-Schutz auch im öffentlichen Raum gelten, wenn Menschen eng oder dicht gedrängt beisammen sind. Bei einer Inzidenz von 50 könnte es eine weitere Ausweitung der Maskenpflicht geben. Bislang gilt die Maskenpflicht bundesweit einheitlich für Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel, in einigen Risiko-Regionen auch für ausgewählte Straßen und öffentliche Gebäude, solange man nicht am eigenen Arbeitsplatz sitzt.

Feiern und Veranstaltungen

Die Teilnehmerzahl von Feiern soll in Hotspots bei einer Inzidenz von 35 auf 25 Teilnehmer in öffentlichen, auf 15 in privaten Räumen begrenzt werden. Auch die Teilnehmerzahl bei anderen Veranstaltungen soll dann eingeschränkt werden. Bei mehr als 50 Ansteckungen pro 100.000 Bewohner in einer Woche sollen bei Feiern sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum nur noch zehn Teilnehmer erlaubt sein, wobei die Gäste im privaten Raum nur aus zwei Haushalten kommen dürfen. Sonstige Veranstaltungen sollen auf 100 Teilnehmer begrenzt werden. Ausnahmen kann es demnach geben, wenn mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept abgestimmt wird.

Sperrstunde

Wird die Grenze von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten, soll es im betroffenen Landkreis oder der Stadt eine Sperrstunde für Restaurants und Kneipen geben. Bei einer Inzidenz von 50 soll die Sperrstunde verbindlich ab 23 Uhr gelten, einschließlich eines Verkaufsverbots für Alkohol. In Hotspots wie Berlin und Frankfurt am Main gilt diese Regelung bereits.

Beherbergungsverbot

Die Entscheidung über das Beherbergungsverbot, das einige Bundesländer für Gäste aus Risikogebieten verhangen haben, wurde vertagt. Darüber soll nun im November - nach den Herbstferien - noch einmal geredet werden. Merkel und die Ministerpräsidenten riefen aber dazu auf, auf nicht notwendige Reisen in Risikogebieten und aus Hotspots heraus zu verzichten, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die von den Regierungschefs und -chefinnen beschlossenen Regeln gelten nicht automatisch, sondern müssen von jedem Bundesland in entsprechenden Verordnungen festgelegt werden. Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen hielten bereits in Protokollerklärungen Vorbehalte gegen die Regeln zu Feiern fest.

Im Die Und Morgenmagazin 07:12 Im Berichtete Um Programm: Am 05:30 Ard Dieses Um Erste Uhr Class="sendungsbezug dieses Das Thema 2020 über Thema 15 Oktober Uhr