Hintergrund

Beschluss des Bundestags Wesentliche Punkte der Armenien-Resolution

Stand: 02.06.2016 14:03 Uhr

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag das Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord eingestuft. In der Resolution wurde erstmals auch die deutsche Mitschuld an der Vernichtung klar benannt. Die wesentlichen Inhalte in St

Völkermord: Bereits in der Überschrift des Antrags ist vom "Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten" die Rede. Im Antragstext selbst bleibt es bei dem Satz, der es bereits in der Debatte zum 100. Jahrestag der Verbrechen im vergangenen Jahr ins Parlamentsdokument geschafft hatte. Darin heißt es, das Schicksal der Armenier stehe "beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gekennzeichnet ist". Betont wird dabei die Einzigartigkeit des Holocaust.

Deutsche Mitschuld an Verbrechen: Das Deutsche Reich war enger Verbündeter der Regierung des Osmanischen Reiches. Nach heutigem Wissensstand wusste es durch Diplomaten und Missionare von den Verbrechen an den Armeniern, schwieg aber. Der Antrag kommt zu dem Schluss: "Das Deutsche Reich trägt eine Mitschuld an den Ereignissen."

Versöhnung: Aus dieser Mitschuld leitet der Bundestag deutsche Verantwortung ab: "Dazu gehört, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen." Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich gegenüber Verantwortlichen in der Türkei und Armenien für den Dialog einzusetzen.

Aufarbeitung: Als wichtigste Grundlage für Versöhnung bezeichnet der Antrag die Aufarbeitung. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten zu unterstützen, die dem Austausch und der Aufarbeitung dienen. Die historische Auseinandersetzung solle außerdem beispielsweise durch Stipendien für Wissenschaftler aus beiden Ländern aktiv gefördert werden. Auch in deutschen Bildungseinrichtungen soll das Thema aufgegriffen und vermittelt werden, fordert der Antrag.

Schuld der Täter und der heute Lebenden: Ein Satz kann als Wink an die Türkei verstanden werden, deren Regierung die Bezeichnung "Völkermord" bis heute ablehnt und den Bundestagsantrag scharf kritisierte. Bei der Aufarbeitung sei zu unterscheiden "zwischen der Schuld der Täter und der Verantwortung der heute Lebenden". Das Gedenken an die Vergangenheit mahne, wachsam zu bleiben und Hass zu verhindern.

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