Hintergrund

Neue AfD-Fraktion in Stuttgart Dürfen die das?

Stand: 06.07.2016 15:43 Uhr

Abgeordnete treten aus Fraktionen aus - das gab es schon öfter: Doch was in Baden-Württemberg passiert, ist neu. Denn: Meuthen will mit weiteren Ausgetretenen eine eine zweite "AfD"-Fraktion bilden. Juristisch ein noch nie dagewesener Fall. Dürfen die das?

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion und Tobias Sindram, SWR

Auf der einen Seite steht die "Freiheit des Abgeordneten". Die ergibt sich aus der Landesverfassung. Und aus dieser "Freiheit des Abgeordneten" ergibt sich auch das Recht, sich mit politisch Gleichgesinnten in einer Fraktion zusammenzuschließen. Die Fraktion selbst ist in der Landesverfassung kaum erwähnt. Artikel 17 der Geschäftsordnung des Landtags Baden-Württemberg besagt: "Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Abgeordneten, die der gleichen Partei angehören." All diese Voraussetzungen liegen also bei Meuthen und Co vor. Mehr als sechs, politisch gleichgesinnt, aus derselben Partei.

"Fraktionsvermehrung" verboten

Auf der anderen Seite sehen einige Rechtswissenschaftler ein "Verbot der Fraktionsvermehrung", das auch die Landtagspräsidentin Baden-Württembergs, Muhterem Aras, heute mehrfach ins Spiel gebracht hat. Danach dürfen Abgeordnete derselben Partei nicht mehrere Fraktionen gründen. Sinn und Zweck ist, dass eine Partei sich nicht einfach in mehrere Fraktionen aufteilt, um mehr Gelder zu bekommen oder doppelt in Ausschüssen zu sitzen. Missbrauch soll also vermieden werden.

Im aktuellen Fall werden die 13 AfDler am Ende aber wohl eine Fraktion gründen dürfen. Denn: Der Austritt beruht auf einer politischen Auseinandersetzung, die Spaltung wurde nicht zum Missbrauch von Fraktionsrechten betrieben. Deshalb dürfte die Freiheit des Abgeordneten vorgehen. Hinzu kommt, dass die Geschäftsordnung dieses Verbot der Fraktionsvermehrung gar nicht erwähnt. Die Gerichte hatten einen vergleichbaren Fall aber noch nie zu klären.

Nächster Konflikt schon programmiert

Klar ist: Wenn es zwei Fraktionen geben wird, so dürfen nicht beide den gleichen Namen tragen. Erst einmal hat wohl die alte Fraktion das Recht, den Namen beizubehalten. Wohl deshalb hat Meuthen nun auch bekannt gegeben, seine neue Fraktion werde "Alternative für Baden-Württemberg" heißen. Das Namensrecht hat aber letztlich die AfD-Partei und die müsste bei einem Streit beschließen, welche Fraktion in ihrem Namen sprechen soll. Das birgt neuen Konfliktstoff.

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