Ein Mann raucht einen Joint.

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft Ab heute ist der Joint legal

Stand: 01.04.2024 03:51 Uhr

Der Hanf ist freigegeben: Ab heute können Erwachsene legal Cannabis besitzen und konsumieren. Doch trotz Einigung bleiben viele Bedenken. Und es fehlen weitere Regelungen, etwa für Fachgeschäfte.

Von Vera Wolfskämpf, ARD Berlin

In seiner Schulzeit hat CDU-Chef Friedrich Merz einen Zug genommen - und fand es "furchtbar". Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat schon mal gekifft und es habe "klassisch" gewirkt, sagt der SPD-Politiker. Das sei aber inzwischen verjährt. Keiner der beiden ist auf den Geschmack gekommen. Aber sollten sie wieder einmal Cannabis probieren wollen, ist das ab heute legal möglich. 

Der Gesundheitsminister war zwar nie ein Fan der Freigabe, vom bisherigen Verbot jedoch auch nicht. "Das System ist komplett gescheitert", sagt Lauterbach und verweist auf einen wachsenden Schwarzmarkt und gestiegenen Konsum, auch bei Kindern und Jugendlichen. Tatsächlich haben - obwohl es illegal war - mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumiert, das zeigen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums.

Viele Regeln, die es zu kontrollieren gilt

Zumindest für Erwachsene ist es ab heute erlaubt. 25 Gramm dürfen sie bei sich haben, zu Hause sogar bis zu 50 Gramm. Kiffen darf man auch in der Öffentlichkeit - allerdings nicht tagsüber in Fußgängerzonen, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind oder in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen. Es gilt ein Bannkreis von 100 Metern um die Eingänge herum.

Doch wer soll das kontrollieren? Die Polizei fürchtet zusätzlichen Aufwand, auch von den Innenministern und -ministerinnen der Bundesländer gab es lautstarke Kritik. Dazu kommt, dass die Justiz rückwirkend Strafen in Zusammenhang mit Cannabis erlassen muss, wenn sie noch nicht vollstreckt sind. 

"Warum man als Ampel so high ist bei einem Gesetz, das so ein Chaos erzeugt, ist mir unerklärlich", schimpfte deshalb der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder. Er will das neue Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. CDU und CSU haben angekündigt, alle Wege einer Klage zu prüfen und die Freigabe möglichst bald wieder abzuschaffen.

Ein Rezept gegen den Schwarzmarkt?

SPD, Grüne und FDP hoffen dagegen, den Schwarzmarkt zu schwächen und den Gesundheitsschutz zu stärken. Denn nun soll es kontrolliertes, sauberes Cannabis geben. Das kommt entweder aus eigenem Anbau - zu Hause sind drei Pflanzen erlaubt - oder aus den Cannabis-Clubs. Diese nicht-kommerziellen Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen gegen einen Beitrag Hanf an ihre Mitglieder abgeben. Die Clubs gibt es aber erst ab Juli. Deshalb stellt sich die Frage, woher in der Anfangszeit das legale Cannabis kommen soll. Der Gesundheitsminister glaubt, dass manche vorgesorgt haben: Wenn jemand Cannabis anbaue, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft oder gezogen wurde, erklärte Lauterbach, sie sei ab jetzt legal.  

Als ein Argument für die Legalisierung führt die Regierung an, dass in Kanada dadurch der Schwarzmarkt um bis zu 80 Prozent zurückgegangen ist. Dort gibt es Hanf jedoch frei verkäuflich in Fachgeschäften - anders als in Deutschland. Es soll zwar Modellprojekte geben, für die ist aber ein weiteres Gesetz nötig. Und bisher ist unklar, wann und ob das kommt.

Gesundheitliche Risiken für Jugendliche

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Jugendschutz: Sinkt die Hemmschwelle durch die Teillegalisierung? Wird Cannabis dadurch für junge Menschen leichter verfügbar? Das befürchten Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte. Sie sehen die Gefahr von Psychosen und Schädigungen des Gehirns, das erst im Alter von 25 Jahren voll entwickelt ist. Vorher empfehlen viele aus medizinischer Sicht, kein Cannabis zu konsumieren.

Der Gesundheitsminister verweist auf die verschärften Strafen zum Jugendschutz. Wer Cannabis an Kinder und Jugendliche weitergibt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Und die Bundesregierung erlaubt Cannabis zwar für Volljährige, die Menge und der THC-Gehalt sind bis 21 Jahre aber begrenzt. Zugleich soll eine Aufklärungskampagne junge Menschen vor dem Konsum warnen. Ein gern zitierter Satz der früheren Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig bleibt aktuell: "Nur weil Alkohol gefährlich ist, unbestritten, ist Cannabis kein Brokkoli."

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