Eine Kundin wird in einem Lebensmittelgeschäft in der Gemüseabteilung bedient und trägt eine Maske als Mund- und Nasenschutz
Hintergrund

Regelung in den Bundesländern Wo Masken getragen werden müssen

Stand: 27.04.2020 00:16 Uhr

In Bussen, Bahnen und im Supermarkt? Das Tragen von Masken wird in dieser Woche in allen Bundesländern zur Pflicht - eine einheitliche Linie gibt es aber nicht. Welche Regelung gilt wo? Ein Überblick.

In ganz Deutschland tritt in dieser Woche die Maskenpflicht in Kraft. Die Regelungen der Bundesländer unterscheiden sich aber zum Teil voneinander. Auch wie Maskenpflicht kontrolliert wird und welche Bußgelder bei Missachtung fällig werden, wird unterschiedlich gehandhabt.

In den meisten Ländern gelten die Bestimmungen aber sowohl für den Nahverkehr als auch für den Einzelhandel. Auch das Ziel ist überall dasselbe: Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimieren.

In Baden-Württemberg und Bayern gilt die Maskenpflicht ab Montag für den Einzelhandel und den öffentlichen Nahverkehr, inklusive Bahnsteige und Bushaltestellen. Die Regelung gilt in beiden Ländern auch für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. In Bayern drohen bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro.

In Berlin wird am Montag das Tragen von Masken nur in Bussen und Bahnen verpflichtend. Ein Mindestalter gibt es nicht. Kleinkinder sollen aber von der Regelung ausgeschlossen sein. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, in dem die Maskenpflicht nicht auch für den Einzelhandel gilt. Das Tragen wird dort aber "dringend empfohlen".

Strikter als in der Bundeshauptstadt sind die Maßnahmen in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, wo ab Montag das Betreten von Bussen, Bahnen und Geschäften nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt ist. Hamburg nennt dabei explizit auch Wochenmärkte. Die Regelungen betreffen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr - abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern, wo sie für Kinder ab Schuleintritt gelten.

In Nordrhein-Westfalen gelten die Regeln ab Montag für den öffentlichen Nahverkehr, den Einzelhandel, für Arztpraxen sowie bei Handwerks- und Dienstleistungen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch hier werden explizit Wochenmärkte genannt. Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab dem Schuleintritt.

Auch die Länder Rheinland-Pfalz und das Saarland haben entschieden, das Einkaufen und die Benutzung von Bus und Bahn nur noch mit Maske zu erlauben - auch hier gilt dies für Kinder ab sechs Jahren.

Ein Vorreiter in Sachen Maskenpflicht war Sachsen. Im Freistaat gilt diese bereits seit dem 20. April in Nahverkehr und Einzelhandel. Eine offizielle Altersbeschränkung gibt es nicht. Kinder müssen den Angaben nach nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Entscheidung liegt so zunächst bei den Eltern.

Auch im Nachbarland Sachsen-Anhalt ist die Regelung schon in Kraft. Abgesehen von Kindern unter zwei Jahren ist der Zutritt zu Nahverkehr und Geschäften seit Donnerstag nur noch mit Maske erlaubt.

Ab Montag wird Schleswig-Holstein zwei Tage lang das einzige Bundesland sein, in dem noch keine Maskenpflicht gilt. Die dortigen Regelungen, die neben dem Nahverkehr auch Geschäfte beinhalten, treten erst am Mittwoch in Kraft - auch hier für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.

In Thüringen gilt die Maskenpflicht schon seit Freitag. Nachdem Jena als erste deutsche Stadt entsprechende Regelungen eingeführt hat, müssen seither alle Thüringer ab sechs Jahren eine Maske in Geschäften und öffentlichen Nahverkehrsmitteln tragen.

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