Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact", um es danach aus dem Sortiment zu nehmen.

Nach Eilentscheidung Faeser strebt weiter Compact-Verbot an

Stand: 15.08.2024 15:09 Uhr

Vorerst darf das rechtsextreme Magazin Compact weiter erscheinen. Für Innenministerin Faeser ändert die Gerichtsentscheidung nichts an ihren Verbotsplänen. Der Herausgeber will aus dem juristischen einen kommerziellen Erfolg machen.

Trotz des Gerichtsentscheids zum rechtsextremen Magazins Compact hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser an ihren Verbotsplänen fest. "Es ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird", sagte sie bei einem Termin in Berlin. "Jetzt haben wir in Teilen mal verloren."

Faeser hatte Compact und das dahinter stehende Firmengeflecht am 16. Juli verboten. Die Innenministerin begründete dies damals damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot in einer Eilentscheidung am Mittwoch in Teilen vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden könnten, sagte Faeser heute. Sie verwies auf Verbotsverfügungen ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten.

Faeser: Organisation propagiert Umsturz

Die Innenministerin sieht trotz des Gerichtsentscheids keinen Anlass für eine Kurskorrektur. "Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen", sagte Faeser. 

Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden. "Hier geht es um eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation. Diese Organisation propagiert einen Umsturz und agitiert aggressiv gegen die Menschenwürde und elementare Verfassungsgrundsätze", sagte sie in Bezug auf Compact.

Das Gericht habe die Rechtsauffassung des Innenministeriums bestätigt, dass das Vereinsverbot ein mögliches Instrument sei, meinte Faeser heute. "Das war für uns schon mal gut." Das Bundesinnenministerium halte deshalb mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest. Die Ministerin betonte: "In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen."

Compact-Herausgeber triumphiert

Herausgeber und Chefredakteur Jürgen Elsässer sieht die Gerichtsentscheidung zugunsten seines Blattes als Sieg gegen staatliche Übergriffe. Compact habe obsiegt über "die autoritären, um nicht zu sagen faschistischen Übergriffigkeiten der Innenministerin Nancy Faeser", sagte er.

Mit der vorläufigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Compact-Magazin unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Die August-Ausgabe sei vor dem Verbot in Druck gegangen und sei fertig produziert, erklärte der Chefredakteur. Die Hefte würden "in Kürze ausgeliefert", so Elsässer.

Elsässer setzt auf höhere Reichweite

Trotz Schwierigkeiten beim Vertrieb - so hatten Ermittler im Juni auch die Abonnenten-Kartei beschlagnahmt - rechnet Elsässer damit, dass sich die Reichweite seines Magazins und die des TV-Ableger ausweiten würde. "Vor Faesers Attacke haben uns vielleicht zwei Millionen Deutsche gekannt. Jetzt dürften es 60 Millionen sein", sagte Elsässer. "Jeder will jetzt dieses Blatt haben."

Einer der Anwälte von Compact, Laurens Nothdurft, bewertete die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als "enorm hoch". Genaueres lasse sich aber erst sagen, wenn die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung im Eilverfahren vorliege.

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