Ein einzelnes Kind auf einer Rutsche
Hintergrund

Unterhaltsvorschuss Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?

Stand: 01.03.2019 13:50 Uhr

Hunderttausende Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil nicht für das gemeinsame Kind zahlt. Der Staat treibt das Geld in nur 13 Prozent der Fälle wieder ein. Woran liegt das?

Von Von Andrej Reisin, NDR

Der Unterhaltsvorschuss wird seit einer Reform 2017 nicht mehr nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Geburtstag gewährt. Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stieg die Zahl der Kinder, für die der Staat einen Unterhaltsvorschuss bezahlt, von 370.000 auf 780.000. 91 Prozent dieser Kinder wohnen laut Familienministerium bei ihren Müttern. Zahlungspflichtig sind demnach in neun von zehn Fällen die Väter.

Das Familienministerium wertet die erhöhte Zahl der Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhält, als Erfolg, denn viele seien dadurch aus "verdeckter Armut" herausgekommen. Und in absoluten Zahlen habe der Staat auch mehr Geld von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgeholt: 270 Millionen Euro (2018) im Vergleich zu 209 Millionen Euro (2017). Allerdings kletterten die Ausgaben in diesem Zeitraum von 1,2 Milliarden auf 2,1 Milliarden Euro - ein Anstieg um 75 Prozent. Die Rückholquote bei dem Unterhaltsvorschuss liegt damit bei gerade 13 Prozent.

Wer seine Strafzettel nicht bezahlt, bei dem klingelt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wer seine Eltern im Alter unterstützen muss, weil deren Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, muss damit rechnen, dass das Sozialamt auf Zahlung klagt. Warum also ist dies bei denjenigen, die die Unterstützung ihrer Kinder dem Staat aufbürden, nicht so?

Statistik gibt kaum Auskunft

Das Familienministerium argumentiert, es gehe oft um Fälle, in denen der jeweils andere Elternteil gar nicht genug verdiene, um über die Sicherung des eigenen Existenzminimums hinaus Unterhalt für Kinder zu leisten.

"Wenn der andere Elternteil nicht in der Lage und deshalb auch nicht verpflichtet ist, den Unterhalt für sein Kind zu zahlen, wird eine Ausfallleistung gezahlt, kurz ebenfalls 'Unterhaltsvorschuss' genannt", erklärte ein Sprecher des Ministeriums dem ARD-faktenfinder. "In diesen Fällen entsteht kein Anspruch des Staates auf Rückzahlung, denn es ist schon von vornherein klar, dass für einen Teil der Unterhaltszahlungen keine Rückzahlung in Betracht kommt."

Franziska Giffey

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Das Problem: In den Statistiken des Ministeriums tauchen diese Fälle nicht getrennt auf. Man weiß also nicht, wie viele Väter (und Mütter) den Unterhalt nicht zahlen, weil sie es nicht können, und wie viele, weil sie sich drücken. Bundesfamilienministerin Giffey kündigte daher eine neue Statistik an.

Ist der Mindestlohn zu niedrig um Kinder zu ernähren?

Der auf Familienrecht spezialisierte Anwalt Michael Klatt meint ebenfalls, dass viele Elternteile den Unterhalt nicht stemmen könnten. Hier würde "eine Anhebung des Mindestlohns schon Wunder wirken", so Klatt.

"Wenn dieser zum Beispiel zwei Euro höher läge als jetzt, würden sie auf einer vollen Stelle brutto gute 300 Euro mehr verdienen. Das wäre in vielen Fällen ausreichend, um den Unterhaltsvorschuss auszugleichen." Dieser beträgt 160 bis 282 Euro, je nach Alter des Kindes.

Den Ämtern fehlen die Mittel

Der Mindestlohn liegt zurzeit bei 9,19 Euro, auf einer vollen Stelle entspricht dies je nach Stundenzahl rund 1500 bis 1600 Euro Bruttogehalt im Monat. Für viele ist das nach Abzug der staatlich vorgesehenen Eigenbedarfe zu wenig, um ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Doch den Jugendämtern fehlt oftmals das Personal, um die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile so genau und regelmäßig zu überprüfen, wie es das Gesetz vorsieht. Während Steuerbehörden und Sozialämter längst ganze Abteilungen damit beschäftigen, Geld einzutreiben, können das die Jugendämter oft nicht leisten.

In der NDR-Dokumentation "Rabenväter - wenn Papa keinen Unterhalt zahlt" sagte Iris Prieß-Bartsch, Sachbearbeiterin im Jugendamt in Plön: "Wir haben immer das Problem, wenn uns jemand nicht die Wahrheit sagt, das auch tatsächlich zu beweisen. Uns fehlt einfach das Personal, um da hinterzuhaken." Dabei haben die Ämter nach dem Gesetz durchaus Auskunftsansprüche an Finanzämter, Krankenkassen und Arbeitgeber. Sie müssen aber vor Gericht ziehen, um sich einen Titel gegen die säumigen Unterhaltspflichtigen zu besorgen. Das kostet Zeit und Ressourcen.

Jugendämter bleiben auf Kosten sitzen

Hinzu kommt: Die Jugendämter haben in den meisten Bundesländern auch keinen großen Anreiz dazu. Denn zurückgeforderte Gelder fließen in den meisten Fällen an Bund und Länder, die den Unterhaltsvorschuss zahlen. Die Jugendämter, die ihn bewilligen und deshalb für die Kontrolle zuständig sind, müssten also zusätzliche Kosten und Ressourcen aufbringen, ohne etwas davon zu haben.

Anders läuft es dagegen zum Beispiel in der schwäbischen Stadt Sigmaringen: Hier profitiert man direkt vom zurückgeholten Unterhaltsvorschuss, denn der Landkreis kann ein Drittel der eingetriebenen Gelder behalten. Ergebnis: Während die bundesweite Rückholquote bei 13 Prozent liegt, erreicht sie in Sigmaringen 50 Prozent.

Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf telefonieren an ihrem Schreibtisch.

Die Jugendämter verfügen über zu wenig Personal - und profitieren auch nicht von zurückgeholten Vorschüssen.

Härtere Strafen für säumige Unterhaltspflichtige?

Auch spürbarere Sanktionen für Zahlungsverweigerer sind immer wieder in der Diskussion. Dazu könnten Fahrverbote gehören, doch das sei "verfassungsrechtlich problematisch", meint Rechtsanwalt Klatt. Außerdem gibt er zu bedenken: "Was hätten wir davon, wenn wir Geringverdienern, die auf ihren Führerschein zum Arbeiten angewiesen sind, auch noch ihre Verdienstmöglichkeit wegnehmen?" Stattdessen plädiert er dafür die Möglichkeiten zur Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber auszuweiten.

Ministerin Giffey will nach eigenen Angaben "alle Möglichkeiten prüfen und auch unkonventionelle Wege gehen". Doch bislang bleibt unklar, wie der Bund die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen ändern will, insbesondere auf kommunaler Ebene, für die die Bundesländer zuständig sind.

Entsprechend unterschiedlich sind die Ergebnisse bei der Rückholquote: Während die Spitzenreiter Baden-Württemberg und Bayern 27 bzw. 28 Prozent der Unterhaltsvorschüsse wieder eintreiben, sind es beim Schlusslicht Hamburg gerade einmal sieben Prozent. Giffey versicherte dennoch, der Bund werde mit den Ländern auch über die Verfahren sprechen. Das Beispiel Sigmaringen könnte also Schule machen.