Ein Wähler wirft den Wahlzettel in einem Wahllokal in eine Wahlurne.

Vorgezogene Bundestagswahl Kommunen sehen sich gerüstet

Stand: 13.11.2024 14:56 Uhr

Der vorgezogene Wahltermin bringt insbesondere die Kommunen in Deutschland vor eine organisatorische Herausforderung. Rechtlich gesehen ist er weitgehend abgesichert - auch wenn er einige Parteien in Bedrängnis bringt.

In gut drei Monaten findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wenig Zeit für die Parteien und alle Institutionen, die an der Organisation beteiligt sind - zumal in dem Zeitraum noch Weihnachten, Neujahr und diverse Ferientermine liegen.

Insbesondere die Kommunen, die die Infrastruktur vor Ort stellen, stehen damit vor besonderen Herausforderungen. "Es ist gut, dass endlich ein geeinter Wahltermin für Neuwahlen in Aussicht steht. Die Städte werden jetzt mit viel Erfahrung und Engagement die Neuwahlen vor Ort organisieren. Dazu gehören beispielsweise der Versand von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen", heißt es dazu in einer Erklärung von Helmut Dedy, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Städtetag zuversichtlich

Zwar seien die Städte darin geübt, die Kürze der Zeit mache es dieses Mal aber herausfordernder, so Dedy. "Wichtig ist es jetzt, dass die Parteien zügig ihre Kandidaten bestimmen, damit die Wahlzettel rechtzeitig gedruckt werden können. Und wir brauchen natürlich viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer."

Deswegen hoffe man auf eine große Bereitschaft der Menschen vor Ort, dabei zu unterstützen, einen geordneten Wahlgang sicherzustellen, so Dedy weiter. "Das wäre ein aktiver Dienst an der Demokratie."

Helmut Dedy (SPD), Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

Städtetag-Geschäftsführer Helmut Dedy sieht die Kommunen den Anforderungen einer Neuwahl gewachsen.

Nach Aussage des Deutschen Städtetages gegenüber dem ARD-faktenfinder werden die Städte zudem gezielt frühere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anschreiben. Zudem würden kommunale Arbeitgeber und Behörden ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich zur Verfügung zu stehen.

Sollte es trotzdem nicht genügend Freiwillige geben, könne man auf die Möglichkeit zurückgreifen, Wahlhelfer zu verpflichten. Die Städte seien zuversichtlich, dass dies nur selten notwendig sein werde: Bisher seien alle sehr engagiert, so Dedy.

Zeitplan gerade für kleine Parteien problematisch

Doch nicht nur die Kommunen stehen vor einer organisatorischen Herausforderung - auch die Parteien müssen sich auf die Folgen des vorgezogenen Termins einstellen. Das Bundeswahlgesetz schreibt eigentlich vor, dass die Wahlausschüsse bis zum 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien entscheiden, die diese bis zum 69. Tag vor der Wahl übermitteln müssen. Kleinstparteien müssen diese sogar 97 Tage vor der Wahl vorlegen. Ihre Direktkandidaten benötigen dafür sie die Unterschriften von 0,1 Prozent oder 2.000 Wahlberechtigten - je nachdem, welche Zahl niedriger ist.

Das Bundeswahlgesetz erlaubt es jedoch dem Bundesinnenministerium, per Rechtsverordnung die Fristen zu verkürzen. Das war bereits 2005 bei der vorgezogenen Bundestagswahl der Fall, bei der die Frist zur Anmeldung von kleineren Parteien auf 47 Tage und die für die Einreichung der Wahlvorschläge sogar auf 35 Tage reduziert wurde.

Vorgehen höchstrichterlich abgesegnet

Gerade für kleine Parteien ist es sehr schwierig, diesen Anforderungen in so kurzer Zeit gerecht zu werden. So erklärte die Tierschutzallianz gegenüber der taz, dass die Bundestagswahl 2025 mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne sie stattfinden werde. "Das aktuelle Chaos stellt uns als Kleinpartei vor unüberwindbare Hürden und sie sind einfach zu hoch für eine Partei, deren Arbeit nur von Ehrenamtlichen neben Beruf, kommunalem Mandat, Familie etc. gestemmt wird“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Bundestagswahl 2005 eine Fristverkürzung für zulässig erklärt - und eine Klage der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit abgewiesen. In ihrer Eilentscheidung befanden die Richter damals, dass es der Frist bedürfe, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gewährleisten und um allen Wahlberechtigten die Stimmabgabe ermöglichen zu können.