Unterlagen zur Europawahl
Hintergrund

Europawahl Was spricht gegen die Briefwahl?

Stand: 21.05.2019 15:37 Uhr

Die Zahl der Briefwähler nimmt zu. Der Bundeswahlleiter sieht dies skeptisch. Das Manipulationsrisiko ist größer, wie Fälle von Wahlbetrug zeigen. Dennoch spricht auch einiges für die Briefwahl.

Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht es kritisch, dass seit Jahren weniger Bürger in die Abstimmungslokale gehen und stattdessen ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

"Die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze sehen aber die Stimmabgabe an der Urne, also am Wahlsonntag, als Grundsatz vor", sagte Thiel den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bei der Bundestagswahl 2017 hatten 28,6 Prozent der Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben, was ein Zuwachs von 4,3 Prozentpunkten im Vergleich zu den Bundestagswahlen 2013 ist.

Keine Angabe von Gründen mehr

Prinzipiell soll die Möglichkeit zur Briefwahl dazu beitragen, dass möglichst jeder Wahlberechtigte an der Abstimmung teilnehmen kann. Alter, Gesundheit oder auch der Aufenthaltsort am Wahltag - ob arbeits- oder urlaubsbedingt - sollen keine Hinderungsgründe sein. Um einen der Grundsätze der Demokratie, die "Allgemeinheit der Wahl", sicherzustellen, wurde die Briefwahl 1957 eingeführt.

Zunächst wurde aber noch eine glaubhafte Begründung für die Entscheidung zur Briefwahl gefordert. Dies wurde 2008 ersatzlos abgeschafft. Entsprechend heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters, Wahlberechtigte "können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben".

Dort ist auch beschrieben, wie man von zu Hause aus die Stimme abgeben kann. Inzwischen ist die Beantragung der Briefwahl auch online möglich, was den Vorgang weiter vereinfacht.

Das Wahlgeheimnis wahren

Angegeben wird zudem, wie das Wahlgeheimnis sichergestellt wird, nachdem die verschlossenen Wahlbriefe eingesandt wurden. Diese müssen bis zum Abstimmungstag unter Verschluss gehalten werden. Die "Briefwahlbezirke müssen so groß sein, dass nicht erkennbar ist, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben".

Am Wahltag werden die Briefe ab etwa 15 Uhr geöffnet und geprüft, ob Wahlschein und der geschlossene Stimmzettelumschlag in Ordnung sind. Dann werden sie voneinander getrennt, sodass niemand herausfinden kann, wer wie gewählt hat. Die Stimmzettelumschläge kommen in eine Wahlurne.

Mit Schließung der Wahllokale um 18 Uhr kommt ein Briefwahlvorstand aus drei bis fünf Personen zusammen, der die Urne öffnet und die Stimmen öffentlich auszählt. Die Ergebnisse der Briefwahl sind bereits im vorläufigen Ergebnis enthalten.

Auszählung der Stimmen von Briefwählern

Ein Briefwahlvorstand zählt die eingesandten Stimmen aus.

Manipulationsrisiko bei Briefwahlunterlagen

Jedoch ist bei der Briefwahl nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war - ob er also möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.

So kam es bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück zu Manipulationen. In einem Stadtteil mit vielen Einwanderern hatten vier Politiker der Linkspartei Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu gebracht, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Politiker füllten die Stimmzettel teils selbst aus und fälschten auch Unterschriften. Sie wurden zwei Jahre später zu Bewährungsstrafen zwischen 1,5 und sieben Jahren verurteilt.

Einen weiteren Fall gab es bei Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal. Dort wurden Briefwahlunterlagen gefälscht und ebenfalls Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Doch auch dieser Betrug flog auf. Ein CDU-Stadtrat wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt.

Fälle von Vertrauensmissbrauch "extrem selten"

Der Politologe Everhard Holtmann von der Universität Halle-Wittenberg hatte dazu gesagt, dass bei der Briefwahl ein Manipulationsrisiko gegeben sei, da auch Vertrauenspersonen die Unterlagen beantragen und das ins sie gestellte Vertrauen missbrauchen könnten. Aber solche Fälle seien "extrem selten".

Im Bericht eines Expertenteams der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE/ODIHR) zum Ablauf der Bundestagswahl 2017 wird auf Risiken der geheimen Stimmabgabe bei der Briefwahl hingewiesen. Dies könne die Integrität der Wahl gefährden und sollte daher eine Ausnahme bleiben, zitieren die Experten aus Gesprächen mit deutschen Fachleuten.

Mehr Beachtung finden in dem Bericht allerdings zu geringe Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung und fehlende zeitliche Vorgaben für die Bearbeitung von Wahlbeschwerden.

Ein Wahlschein zur Wahl des Europaparlaments

Wer seine Stimme früh abgibt, kann aktuelle Ereignisse nicht mehr berücksichtigen.

Abstimmungszeitraum von mehreren Wochen

Bundeswahlleiter Thiel gibt außerdem zu Bedenken, dass sich der Zeitraum für die Abstimmung durch die Briefwahl auf mehrere Wochen ausdehnt. Wer seine Stimme lange vor der Wahl abgibt, kann aktuelle Ereignisse vor der Abstimmung nicht mehr in seiner Entscheidung berücksichtigen. Das Prinzip von der Gleichheit der Wahl erfordert es aber, dass die Wahlberechtigten über die gleichen Informationen verfügen, die von Relevanz sind, betonte der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Uni Göttingen im Jahr 2017,

Jedoch erklärte das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach für verfassungskonform. Die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen, wurde dabei höher bewertet als die Risiken für das Wahlgeheimnis.

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