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Eine krumme Gurke liegt auf gerade Gurken in einer Kiste.
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Rechtsakte und Verordnungen Versinkt die EU in Regulierungswut?

Stand: 08.06.2024 20:39 Uhr

Die Europäische Union sei einem Regulierungsrausch verfallen, der selbst für den Krümmungsgrad von Gurken Vorschriften macht, lautet eine verbreitete EU-Schelte. Stimmt das eigentlich?

Fast alle kennen sie: die gekrümmte Gurke, das etwas in die Jahre gekommene Symbolbild von Regulierungswut in der EU. Es hat seinen Ursprung in einer Verordnung, die es zwar schon längst nicht mehr gibt, aber die in den Köpfen mancher wohl noch weiterlebt.

Und wer schon immer der Meinung war, dass Brüsseler Kommission, Parlament und Rat zu viel über die Köpfe der Bürger entscheiden, bemüht auch gerne ein Zitat des ehemaligen EU-Kommissionschefs Jacques Delors, der schon 1988 voraussagte, dass dereinst 80 Prozent der Wirtschaftsgesetzgebung aus Brüssel kommen würden.

Forscher zeichnen ein differenziertes Bild. Studien ergaben, dass Brüssel weit weniger reglementiert. Die EU reguliert naturgemäß aber dort viel, wo sie alleine oder vorwiegend zuständig ist. Das sind internationale Handelsbeziehungen, der Binnenmarkt, auch Landwirtschaft und Fischerei.

Die Umweltgesetzgebung ist auch immer wichtiger geworden. In dieser Legislaturperiode hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den "Green Deal" zum Vorzeigeprojekt erklärt. Dagegen hat die EU in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Gesundheit nach wie vor wenig zu melden.

Die Zahl der Rechtsakte

Vor rund zehn Jahren gab es noch ungefähr 4.600 grundlegende Rechtsakte in der EU, heute sind knapp 6.500 in Kraft. Im vergangenen Jahr wurden gut 370 neue legislative Akte verabschiedet.

Davor schwankte die Zahl neuer Gesetze immer wieder auf ähnlichem Niveau, ging auch schon mal im Jahresvergleich zurück. Es bringt deshalb kaum weiter, nur auf die Zahlen zu blicken. Entscheidender ist die Qualität der Gesetze.

Seit einigen Monaten ziehen Liberale, Christdemokraten und weiter rechts stehende Politiker vehement gegen die Umweltgesetzgebung zu Felde, fordern einen Regulierungsstopp in ihren Wahlkämpfen.

Auch wurden unter dem Druck von Bauernprotesten in kürzester Zeit bürokratische Vorgaben zurückgenommen. Die EU-Gesetzgebung ist also flexibel, unterliegt der politischen Großwetterlage.

Nicht über den Kopf hinweg

Politiker aus den Mitgliedstaaten, die über zu viel EU-Regulierung schimpfen, nehmen es dabei oft nicht genau: In der EU-Gesetzgebung kommt es nämlich nicht nur darauf an, wie viel regulatorischen Eifer die EU-Kommission entwickelt, also wie viele Gesetzesvorschläge sie präsentiert.

Parlament und Länder müssen keine Vorschläge der EU-Kommission abnicken, sondern sind nach dem Trilog-Prinzip ebenbürtige Akteure in der Gesetzgebung. Richtlinien und Verordnungen können auch wieder einkassiert werden.

Wer also behauptet, die EU reguliere zu viel oder über die Köpfe der Bürger hinweg, verschweigt, dass die auf nationaler Ebene gewählten zuständigen Abgeordneten und Minister in den EU-Gremien und Institutionen ebenso ihre Hand heben mussten, um ein Gesetz über die Ziellinie zu bringen.

Aufgeblähter Beamtenapparat?

Und wenn es schon um das Thema Mythen geht: Wacker hält sich das Vorurteil, eine aufgeblähte Beamtenschaft in der Kommission wäre an der Regulierungswut schuld.

Die EU-Kommission beschäftigt etwa 32.000 Mitarbeitende und schreibt die Gesetze für etwa 450 Millionen Einwohner in der EU. Zum Vergleich: Allein für die Stadt Köln arbeiten ungefähr 22.000 Beschäftigte.

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