Datenschutz zwischen EU und USA "Schutzschild" statt "sicherer Hafen"

Stand: 02.02.2016 19:27 Uhr

Unter dem Namen "Privacy Shield" soll der Datenaustausch zwischen den USA und der EU künftig besser geschützt werden. Die neuen Schutzbestimmungen lösen das alte "Safe Harbour"-Abkommen ab. Doch schon gibt es Kritik am neuen "Schutzschild".

Das Vertrauen darauf, dass ihre Daten auf der anderen Seite des Atlantiks gut aufgehoben sind, hat in den vergangenen Jahren bei vielen Europäern stark gelitten. Vor allem wegen der Enthüllungen des ehemaligen Agenten Edward Snowden über die Spionage-Praktiken einiger US-Geheimdienste. Doch jetzt - so verspricht es die EU-Kommission - sei ein Abkommen mit den USA gefunden, das den Datenfluss über den Atlantik sicher mache.

"Dieses neue Abkommen schützt die Grundrechte der Europäer und bedeutet Rechtssicherheit für Unternehmen", sagte die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova, die das neue Abkommen ausgehandelt hat. Hart seien die Gespräche gewesen, Tag und Nacht habe man daran gearbeitet.

EuGH-Urteil: USA sind kein "sicherer Hafen"

Nötig geworden waren die neuen Regeln, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige "Safe Harbor"-Abkommen gekippt hatte. Die USA, befanden im Herbst die Richter, seien eben kein "sicherer Hafen" für europäische Daten.

Jetzt aber werde es neue, schriftliche Zusagen der Amerikaner geben, um das Vertrauen wiederherzustellen, sicherte EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip zu. "Zum ersten Mal überhaupt haben wir detaillierte und schriftliche Zusagen der USA zu den Überwachungsprogrammen. Die USA haben erklärt, dass sie keine Massenüberwachung von Europäern durchführen werden", sagte Ansip.

Ombudsmann als Beschwerdestelle für EU-Bürger

Zudem seien weitere Sicherheitsmaßnahmen in das neue Abkommen eingebaut, erklären die Verhandler: Das US-Handelsministerium soll Firmen überwachen, die mit europäischen Daten arbeiten. Findet dennoch jemand, dass mit seinen Daten nicht sorgsam umgegangen wird, kann er oder sie sich beschweren. "Wenn ein Fall nicht zuvor schon auf anderem Wege geklärt werden kann, dann wird als letztes Mittel ein Schlichtungsverfahren eingeleitet", sagte Jourova. EU-Bürger könnten sich an eine Vertrauensperson wenden - eine sogenannte Ombudsperson, die von US-Nachrichtendiensten unabhängig sei. "Hierbei handelt es sich um ein neues Werkzeug", sagte Jourova.

Kritik kam sogleich aus dem EU-Parlament. Der Datenschutz-Experte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, bezeichnete die Neuregelung als "Witz". Die EU-Kommission verkaufe genau jene Grundrechte, die sie zu schützen vorgebe. Und riskiere, abermals von den Gerichten gemaßregelt zu werden. "Der Vorschlag der Kommission, eine Ombudsperson einzusetzen, die Beschwerden von EU-Bürgern gegenüber US-Geheimdiensten bewertet, ist unausgegoren und sorgt nicht für den vom EuGH eingeforderten, effektiven Rechtsschutz", sagte Albrecht.

Die EU-Kommission will also das alte, vom Gericht für untauglich befundene Abkommen durch ein neues ersetzen. Und gibt dem auch einen neuen Namen: "EU-US Privacy Shield", was in etwa so viel heißt wie "Schutzschild für die Privatsphäre". Allerdings müssen die Details noch ausgearbeitet werden und am Ende müssen die Mitgliedsstaaten der EU das neue Abkommen absegnen.