Polens Präsident Duda auf dem Weg zu einer Pressekonferenz.

Umstrittene Justizreform EU geht erneut gegen Polen vor

Stand: 03.04.2019 14:08 Uhr

Die EU hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Anlass ist auch dieses Mal die umstrittene Justizreform, die aus Sicht der EU eine unabhängige Rechtsprechung blockiert.

Die umstrittene Justizreform hat für Polen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU zur Folge. Das kündigte die EU-Kommission in Brüssel an. Die EU sieht die unabhängige Rechtsprechung in dem Mitgliedsstaat gefährdet.

Frans Timmermans

Harte Kritik von Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans: Polen versuche, die eignen Richter zu kontrollieren.

Richter unter "politischer Kontrolle"

Im Juli 2017 hatte das polnische Parlament die Neuregelung der Justiz beschlossen - trotz heftiger Proteste im eigenen Land sowie aus anderen EU-Staaten. Das neue EU-Verfahren bezieht sich darauf, dass Richtern in Polen wegen ihrer Urteile Ermittlungen und Strafen drohen können. Zudem kritisiert die EU-Kommission, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen nicht unabhängig entscheide. Das Gremium ist dafür zuständig, eventuelle Strafmaßnahmen gegen Richter anzuordnen.

In Polen würden Richter "systematisch der politischen Kontrolle unterworfen", begründete der Vize-Präsident der EU-Kommission Frans Timmermans das Verfahren. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der EU zu reagieren.

Klage beim EuGH eingereicht

Seit Ende 2016 geht die EU gegen die Justizreform der nationalkonservativen Regierung unter Polens Präsident Andrzeij Duda vor: mit Mahnungen und schließlich mit mehreren Vertragsverletzungsverfahren. Diese richten sich etwa gegen das Herabsetzen der Pensionierung von Richtern. Dadurch versuche die polnische Regierung die Reihen in den Gerichten schneller mit regierungstreuen Richtern zu besetzen, so die Befürchtung der EU.

Im vergangenen August reichte die EU-Kommission wegen der Zwangspensionierung zudem Klage gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die Unantastbarkeit der Richter werde verletzt.

Sollte der Klage stattgegeben werden und Polen nicht einlenken, drohen Polen hohe Strafzahlungen. Die Verfahren der EU könnten zudem dazu führen, dass Polen seine Stimmrechte auf EU-Ebene einbüßt.

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