Joan Donoghue (M), Vorsitzende Richterin, verliest die Entscheidung des obersten Gerichtshofs der Vereinten Nationen über die Zuständigkeit für eine Klage von Ukraine gegen Russland.

Russischer Angriffskrieg UN-Gericht nimmt ukrainische Klage weitgehend an

Stand: 02.02.2024 17:06 Uhr

Mit dem Vorwurf eines "Genozids" an der russischstämmigen Bevölkerung begründete Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dagegen reichte die Ukraine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof ein, der diese nun annahm.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat eine Klage der Ukraine gegen Russland wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen die Völkermordkonvention teilweise zugelassen und wird nun ein Hauptverfahren eröffnen. Die Klage stammt aus der Zeit unmittelbar nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022.

Kiew wirft Moskau darin vor, den Einmarsch in die Ukraine zu Unrecht mit einem "Genozid" an der russischstämmigen Bevölkerung in Regionen der Ostukraine begründet zu haben. Laut der Ukraine nutzte Russland den Vorwurf als Vorwand und verstößt damit gegen die UN-Konvention zum Völkermord aus dem Jahr 1948.

Keine Zuständigkeit bei ukrainischem Völkermord-Vorwurf

Das Gericht erklärte sich nun zuständig, über den Antrag Kiews zu entscheiden, wonach die Regierung nicht für einen Völkermord verantwortlich ist. Der IGH hält sich aber nicht für befugt zu entscheiden, ob Russland die Konvention missbraucht hat. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt.

Moskau zweifelt Befugnis des IGH an

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte den Einmarsch seiner Soldaten in die Ukraine am 24. Februar 2022 unter anderem damit begründet, dass die russischstämmige Bevölkerung in der Ostukraine "Schikanen und einem Völkermord durch das Kiewer Regime" ausgesetzt sei.

Nur zwei Tage später hatte die Ukraine eine Klage beim IGH eingereicht, in der sie die Vorwürfe "nachdrücklich bestritt" und ihrerseits Moskau einen Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention zur Last legte.

In einem vorläufigen Urteil vom März 2022 forderte der IGH Russland zu einem sofortigen Stopp der Invasion auf, wogegen Moskau jedoch mit Verweis auf die Befugnisse des Gerichts Einspruch erhob. Diesen Einspruch verwarf Den Haag nun.

UN-Gericht ohne Durchsetzungsinstrumente

Die Ukraine wird in ihrem Vorgehen vor dem UN-Gericht von 32 westlichen Verbündeten unterstützt, darunter auch Deutschland. Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht bekannt. Prozesse vor dem Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Der IGH ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Seine Entscheidungen sind bindend. Allerdings stehen dem Gericht keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Im Fall der Ukraine wird die Durchsetzung des Urteils zudem durch den andauernden Krieg erschwert.

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