Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Urteil des Europäischen Gerichtshofs LGBTQ-Geschichten nicht schädlich für Kinder

Stand: 23.01.2023 17:50 Uhr

Liebe ist Liebe - so könnte das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte vereinfacht lauten. Litauen hatte den Verkauf eines Kinderbuches mit Märchen über gleichgeschlechtliche Paare gestoppt. Jetzt muss der Staat eine Entschädigung zahlen.

Sie wurde nur 44 Jahre alt, die Autorin von "Amber Heart". Aber immer noch beschäftigt das Buch der litauischen Aktivistin Neringa Dangvydé Macaté die Gerichte.

Veröffentlicht hatte sie das Buch im Jahr 2013. Es enthält eine Sammlung von traditionellen Märchen, in der aber auch Scheidungsfamilien, Mobbing und gleichgeschlechtliche Paare vorkommen.

Verkauf mit Jugendschutzwarnung

Doch direkt nach der Veröffentlichung gab es Ärger. Mitglieder des litauischen Parlaments beschwerten sich, und die Aufsichtsbehörde stellte fest, das Buch sei für Kinder unter 14 Jahren möglicherweise gefährlich. Vor allem wegen der beiden Geschichten, die von homosexuellen Paaren handeln - Paare, die heiraten und dann für immer glücklich sind.

Nach der Kritik wurde der Verkauf des Buches zunächst gestoppt. Später erhielt es einen Aufkleber: Das Buch könne eine Gefahr für Kinder unter 14 Jahre sein.

Mutter führt den Prozess seit 2020 fort

Neringa Macaté klagte, verlor aber 2019 endgültig vorm obersten Gerichtshof in Litauen. Deswegen wandte sie sich, unterstützt von mehreren Menschenrechtsorganisationen, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Nach ihrem Tod 2020 führte ihre Mutter den Prozess fort.

In der mündlichen Verhandlung im vergangenen März blieb die litauische Regierung bei ihrer Position. Das Buch beschreibe homosexuelle Beziehungen zu emotional und sei untypisch für Märchen, die berücksichtigen würden, wie Kinder natürlicherweise denken.

Anwalt: Kinder wissen, wie Erwachsene Liebe ausdrücken

Der von der Mutter engagierte Anwalt Robert Wintemute griff ganz grundsätzlich die Behauptung an, das Buch würde Kinder gefährden. "Es ist schwer zu verstehen, was für einen negativen Effekt die referenzierten Stellen auf Kinder im Alter von neun oder zehn Jahren haben könnten", so Wintemute. Kinder wüssten doch, wie Erwachsene ihre Liebe ausdrücken. Sie würden hier einfach lernen, dass zwei Frauen oder zwei Männer das auch tun.

EGMR: Erwähnung von Homosexualität schadet nicht

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellte sich jetzt eindeutig auf die Seite der Autorin. Der anfängliche Rückruf des Buches und die staatlichen Warnhinweise hätten sie in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Die Richterinnen und Richter fanden nicht, dass das Buch für homosexuelle Familien werben würde - oder dass heterosexuelle Paare beleidigt würden. Im Gegenteil, das Buch werbe um Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft.

Litauen muss Tausende Euro Entschädigung zahlen

Der Gerichtshof verweist auf frühere Urteile. Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Erwähnung von Homosexualität Kindern schaden könnte. Und es sei nicht in Ordnung, dass sich der Staat auf die Seite einer bestimmten heterosexuellen Lebensform schlage. Das sei nicht vereinbar mit den Grundsätzen von Gleichheit und Toleranz in einer demokratischen Gesellschaft.

Der litauische Staat muss jetzt der Mutter von Neringa Dangvydé Macaté neben den Kosten für das Verfahren auch 12.000 Euro Entschädigung zahlen.