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Reform des Urheberrechts Online-Plattformen sollen haften

Stand: 06.03.2019 01:01 Uhr

Vor ein paar Wochen schien die Reform des EU-Urheberrechts auf Eis zu liegen - nun haben sich die EU-Staaten doch auf eine gemeinsame Linie geeinigt. EU-Parlament und EU-Kommission müssen noch zustimmen.

Im Streit um eine Reform des Urheberrechts haben die EU-Staaten offenbar einen Kompromiss gefunden. Das berichteten mehrere Nachrichtenagenturen unter Berufung auf EU-Diplomaten. Erst vor rund drei Wochen hatten mehrere Länder, darunter auch Deutschland, die Verhandlungen im EU-Ministerrat gestoppt - die Positionen der einzelnen Staaten lägen zu weit auseinander.

Nun sieht es danach aus, als habe man sich doch noch geeinigt. 20 EU-Staaten sollen am späten Freitagabend für einen Reformentwurf gestimmt haben, dessen Grundlage ein gemeinsamer Kompromiss von Deutschland und Frankreich bildet. Sieben Länder hätten dagegen votiert.

Kritiker warnen vor Uploadfiltern

Ziel der Reform ist ein europaweit gleiches Urheberrecht, dass dem digitalen Zeitalter angepasst werden soll. Das neue Gesetz soll Online-Plattformen wie beispielsweise YouTube haftbar machen, wenn Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen - also geschützte Werke ohne Erlaubnis veröffentlichen. In dem monatelangen Streit um die EU-Reform stand vor allem die Frage im Raum, wie die Plattformen Verstöße entdecken sollen.

Kritiker warnen, dass sogenannte Uploadfilter zum Einsatz kommen könnten, also automatische Prüfmechanismen, die sämtliche Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen abklopfen. Durch diese Kontrolle droht aus Sicht der Kritiker aber auch eine mögliche Einschränkung von freier Meinungsäußerung im Netz.

"Robuster Schutz" in einer "digitalen Welt"

Ein weiterer Streitpunkt ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Tritt es in Kraft, müssten Internetdienste wie Google News oder Twitter die Erlaubnis von Verlagen einholen, um Überschriften und kleine Ausschnitte aus Presseartikeln verbreiten zu dürfen. Eventuell müssten die Internetportale sogar für die Verwendung zahlen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung. In einer gemeinsamen Mitteilung hieß es, der Kompromiss der EU-Staaten biete "die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt" und könne "mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse" herstellen.

EU-Parlament und Kommission müssen noch zustimmen

Der Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, auf dem die Einigung der EU-Staaten laut dpa beruht, sieht vor, dass Internetplattformen, die jünger als drei Jahre sind, von dem neuen Gesetz ausgenommen werden sollen. Ebenso sollen die Regelungen nicht für Portale gelten, die weniger als fünf Millionen Nutzer verzeichnen oder einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen.

Nun müssen die EU-Staaten über ihren Kompromiss noch mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission verhandeln. Die Verhandlungen könnten bereits in der kommenden Woche starten. Gelingt eine schnelle Einigung aller Gremien, könnte die Reform doch noch vor der Europawahl Ende Mai besiegelt werden.

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