Die EU Flagge neben der polnischen

Zwangspensionierung von Richtern EU-Kommission verklagt Polen

Stand: 24.09.2018 12:31 Uhr

Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof. Grund ist die Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter. Ein dazu von der Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht.

Polen wird sich wegen eines umstrittenen Gesetzes zur Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten müssen.

Ein von der polnischen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die Kommission in Brüssel.

Strafzahlungen drohen

Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen. Die Kommission klagt, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.

Bereits im März Klage eingereicht

Wegen eines neuen Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die Kommission bereits im März Klage gegen Polen eingereicht. Mit dem nun angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden.

Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden. Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen.

Das Gebäude des Obersten Gerichts in Warschau

Das Gebäude des Obersten Gerichts in Warschau. Das Gesetz zur Zwangspensionierung ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen.

Verfahren auch gegen Ungarn

Mitte September hatte das EU-Parlament auch ein Verfahren gegen Ungarn auf den Weg gebracht. Dabei geht es um Verstöße gegen demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien.

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