Baubeschäftigte

Gleichheit in der EU Einig im Kampf gegen Lohndumping

Stand: 01.03.2018 12:34 Uhr

Hunderttausende Osteuropäer arbeiten in westlichen EU-Ländern - oft zu schlechteren Bedingungen und niedrigeren Löhnen als einheimische Arbeitnehmer. Das will die EU mit Hilfe von neuen Regeln verhindern.

Millionen entsandte Arbeitnehmer in Europa sollen besser vor Sozial- und Lohndumping geschützt werden. Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der einzelnen EU-Länder und der EU-Kommission eine Grundsatzeinigung.

Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss. Zentraler Punkt sei das Prinzip "gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort". Gut zwei Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, Hunderttausende auch in Deutschland.

Gleiche Tariflöhne wie einheimische Kollegen

Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wird seit 2016 gestritten. Der französische Präsident Emmanuel Macron erklärte dies voriges Jahr zum Topthema. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen darauf, ihre Bürger in westlichen EU-Ländern freizügiger zu entlohnen. Die westlichen EU-Länder beklagen hingegen Lohndumping auf ihrem Arbeitsmarkt.

Vereinbart wurde nun nach Angaben der Unterhändler, dass Entsendungen grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt sein sollen - mit der Möglichkeit einer Ausweitung auf 18 Monate. Die entsandten Arbeitnehmer sollen von Anfang an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen, einschließlich Extras wie ein dreizehntes Monatsgehalt oder Schlechtwetter-Zuschläge. Reise- oder Unterbringungskosten dürfen ihnen nicht vom Lohn abgezogen werden.

Die neuen Regeln sollten dazu führen, dass Entsandte vom ersten Tag an geschützt sind und die Abwärtsspirale im Wettbewerb um Niedriglöhne und die schlechtesten Bedingungen gestoppt wird. Unterschiede bleiben bei der Sozialversicherung, wie Thyssen bestätigte. Die entsandten Arbeitnehmer dürfen sich in der heimischen Kranken- oder Rentenversicherung versichern, deren Beiträge in Osteuropa teils viel niedriger sind als in Westeuropa. Dadurch sind die Lohnkosten unter dem Strich bei entsandten Arbeitnehmern nach wie vor günstiger als bei einheimischen.

Einigung noch vorläufig

In Deutschland verlassen sich etliche Branchen auf Kräfte aus Osteuropa. Sie arbeiten etwa auf dem Bau, in Schlachtbetrieben oder in der Pflege. Die deutschen Arbeitgeberverbände wollten eigentlich keine Verschärfung der Regeln, Gewerkschaften drangen darauf. Mit dem Kompromiss sei es gelungen, die Differenzen zwischen Ost und West zu überbrücken, sagte die bulgarische Vizearbeitsministerin Sorniza Roussinova für die derzeitige Ratspräsidentschaft. "Wir bewahren einen der wichtigsten Werte Europas: die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Dienstleistungsfreiheit", erklärte sie.

Die vorläufige Einigung wird nun zunächst mit dem Rat der Mitgliedsländer und den Gremien des Europaparlaments besprochen. Bis Mitte des Jahres soll sie endgültig beschlossen werden. Der Kompromiss baut auf Beschlüssen der EU-Sozialminister vom Oktober auf. Damals hatten allerdings die östlichen Länder Polen, Ungarn, Litauen und Lettland dagegen gestimmt.

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