Michel Barnier und Donald Tusk blättern durch den Vertragsentwurf für den Brexit
Hintergrund

Beziehungen EU-Großbritannien Die Kernpunkte des Brexit-Vertrags

Stand: 25.11.2018 12:49 Uhr

Das Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien soll auf 585 Seiten den Austritt des Vereinigten Königreich regeln und zugleich seine Folgen abmildern. Ein Überblick über die Kernpunkte des Vertrags.

Auf Austritt folgt Übergang

Großbritannien verlässt die Europäische Union am 29. März 2019. Zentral ist die Übergangsphase bis mindestens Ende 2020. Sie kann einmal um bis zu zwei Jahre verlängert werden, also längstens bis Ende 2022. In dieser Zeit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion, alle EU-Regeln gelten weiter. Es gibt keine Zollkontrollen, Einfuhr- oder Reisebeschränkungen. Da Großbritannien nach dem Austritt offiziell Drittstaat ist, darf es in Brüssel aber nicht mehr mitbestimmen. Neue EU-Regeln muss es trotzdem akzeptieren. Gedacht ist dies als Schonfrist für die Wirtschaft, aber auch als Verhandlungszeit, um die dauerhafte Beziehungen beider Seiten zu klären. Die britische Regierung darf aber in dieser Zeit bereits internationale Handelsabkommen schließen, wenn diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.

Brexit ohne formellen Vertrag

Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ende März ratifiziert, gibt es keine Übergangsfrist. In diesem Fall droht ein abrupter Bruch, unter anderem mit langen Wartezeiten am Zoll und großer Unsicherheit für Bürger und Wirtschaft. Neben der Zustimmung des Parlaments in London ist übrigens auch die des Europaparlaments nötig, die Parlamentspräsident Antonio Tajani aber schon angekündigt hat.

Bleiberecht für Bürger

Der Vertrag sichert zu, dass die mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und eine Million Briten auf dem Festland auch nach der Übergangsphase so weiterleben können wie bisher. Das betrifft unter anderem ihr Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Studium und Familiennachzug. Es betrifft aber auch ihre Ansprüche an die Sozialkassen und auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Diese Ansprüche werden auch dann garantiert, wenn die Betroffenen in ein anderes Land umziehen sollten. Sie gelten überdies auch für Bürger, die noch während der Übergangsphase nach Großbritannien oder in die EU umziehen. Tritt der Vertrag nicht in Kraft, fehlt diese Rechtssicherheit. Denkbar ist aber, dass London und Brüssel dann Notfallvereinbarungen auf Gegenseitigkeit schließen.

Britische Zahlungen an die EU

Großbritannien sagt im Vertrag zu, für finanzielle Pflichten aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft einzustehen. Bis zum Ende der Übergangszeit zahlt London weiter Beiträge in den EU-Haushalt. Über diese Phase hinaus übernimmt Großbritannien einen Anteil an langfristigen Lasten, etwa an Pensionszahlungen für EU-Beamte. Die exakte Summe steht nicht im Vertrag, sondern nur "eine faire Berechnungsmethode". Geschätzt geht es um 40 bis 45 Milliarden Euro, die noch von London an Brüssel fließen - so jedenfalls die Prognose der britischen Regierung. Ohne den Vertrag müssten EU-Steuerzahler einspringen. Schon 2019 würde nach Angaben aus dem Europaparlament ein Loch von etwa zwölf Milliarden Euro aufgerissen.

Die nordirisch-irische Grenze

Nach langem Streit ist nun im Vertrag garantiert, dass die Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland offen bleibt, also keine Schlagbäume oder Kontrollen eingeführt werden. Auch dafür wollen beide Seiten in der Übergangsphase eine dauerhafte Lösung finden. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, gibt es eine Garantieklausel, den "Backstop". Dann bliebe ganz Großbritannien in einer Zollunion mit gemeinsamen Standards mit der EU, um Grenzkontrollen zu vermeiden.

Für Nordirland würden zudem weiter Bedingungen des EU-Binnenmarkts gelten sowie einige Kontrollpflichten für Waren aus dem übrigen Vereinigten Königreich. Käme dies nicht, müsste die Republik Irland eigentlich die neue EU-Außengrenze kontrollieren. Eine solche Teilung der irischen Insel widerspräche aber dem Karfreitagsabkommen von 1998, das Jahrzehnte der Gewalt in Nordirland beendete.

Autobahn an der Grenze von Nordirland zu Irland

Die Grenze zwischen Nordirland und Irland soll durchlässig bleiben, um den Friedensprozess auf der Insel nicht zu gefährden.

Die Zukunft Gibraltars

Ähnlich sensibel wie die irisch-nordirische Grenzfrage ist der Fall Gibraltar. Auf das britische Gebiet erhebt auch Spanien Anspruch. Die EU und Großbritannien haben nun vereinbart, dass Pendler weiter problemlos in Gibraltar arbeiten können. Der Vertrag regelt hier auch Steuerfragen und klärt Fischereirechte. Spanien wird zudem zugesichert, dass bei künftigen Regelungen, die Gibraltar betreffen, seine Zustimmung eingeholt werden muss.

Handel nach dem Brexit

Waren mit einer Produktzulassung dürfen auch nach Ende der Übergangsphase verkauft werden, ohne dass sie ein besonderes Label brauchen. Das gilt zum Beispiel für Spielsachen, Kleidung und Kosmetik, aber auch für Medikamente und Medizinprodukte. Ausgenommen sind lebende Tiere und Tierprodukte. Markenrechte sollen auf beiden Seiten unangetastet bleiben.

Geschützte Produkte

Wie Parmaschinken, Champagner oder Fetakäse soll auch bayerisches Bier nach der Übergangsphase in Großbritannien seinen nach EU-Recht besonderen Status als geschützte Ursprungsbezeichnung behalten. Insgesamt gilt das für mehr als 3000 Produkte, die als regionale Besonderheit vermarktet werden und dafür bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Walisisches Lamm und andere geschützte britische Produkte behalten ihren Schutz in der EU.

Das Luxuskaufhaus Harrod's in London

Ob beim Luxuskaufhaus Harrod's oder in anderen Geschäften: Geschützte Ware bleibt auch nach dem Brexit geschützt.

Die Zeit nach dem Übergang

Das Brexit-Abkommen soll bis zum Ende der Übergangsphase Rechtssicherheit schaffen - denn erst dann kommt der Brexit wirklich zum Tragen. Wie es danach weiter geht, soll in einem umfangreichen Handels- und Partnerschaftsabkommen geklärt werden. Dazu gibt es bislang eine nur 26 Seiten starke Absichtserklärung, die auf dem EU-Sondergipfel ebenfalls gebilligt wurde. Zentraler Punkt ist die Vision einer "Freihandelszone, die tiefe Kooperation bei Regeln und Zoll" beinhalte. Zölle oder Quoten soll es nicht geben. Scheitert das Austrittsabkommen, fehlt diese Grundlage der künftigen Beziehungen.

Wenn es Streit gibt

Sollte beide Seiten die Austrittsvereinbarung unterschiedlich auslegen, landet der Fall vor einem Schiedsgremium. Es kann den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten oder selbst Geldstrafen verhängen. Die Entscheidungen des Gremiums sind bindend. Sollte eine Seiten die Entscheidung dennoch nicht anerkennen, kann die andere Seite Teile des Vertrags außer Kraft setzen.

Mit Informationen von Holger Romann, ARD-Studio Brüssel

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