Narges Mohammadi

Friedensnobelpreisträgerin Iran lässt Mohammadi vorübergehend frei

Stand: 04.12.2024 14:41 Uhr

Die seit drei Jahren inhaftierte iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi ist nach Angaben ihres Anwalts vorübergehend freigelassen worden. Hintergrund sei eine medizinische Untersuchung nach der Entfernung eines Tumors.

Die iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi darf laut ihrem Anwalt wegen medizinischer Behandlungen vorübergehend das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt Teheran habe nach ärztlicher Empfehlung die Vollstreckung des Urteils für drei Wochen ausgesetzt, schrieb ihr Verteidiger Mostafa Nili auf arabisch auf der Plattform X.

Hintergrund ist demnach ihr körperlicher Zustand, nachdem Mohammadi ein gutartiger Tumor entfernt wurde. Sie müsse deswegen nun alle drei Monate untersucht werden, fügte Nili hinzu. Ende Oktober hatte Irans Justiz der Friedensnobelpreisträgerin einen lange verlangten Klinik-Aufenthalt gewährt. 

Langer Kampf gegen die Unterdrückung von Frauen

Mohammadi ist seit dem November 2021 in Teheran in Haft und hat einen Großteil des vergangenen Jahrzehnts im Gefängnis verbracht. Sie wurde in den vergangenen 25 Jahren wegen ihres Einsatzes gegen den Kopftuchzwang für Frauen und gegen die Todesstrafe wiederholt verurteilt und inhaftiert.

Seit der Islamischen Revolution im Jahr 1979 gilt im Iran für Frauen eine strenge Kleiderordnung. Diese verpflichtet sie unter anderem, ihre Haare in der Öffentlichkeit zu verbergen.

Im Juni war sie zu einem weiteren Jahr Gefängnis wegen "Propaganda gegen den Staat" verurteilt worden. Für ihren Kampf gegen die Unerdrückung von Frauen ist sie 2023 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden.

Familie fordert Freilassung

Menschenrechtler hatten der Justiz lange vorgeworfen, dass Mohammadi im berüchtigten Teheraner Ewin-Gefängnis angemessene medizinische Hilfe verweigert wird. Die 52 Jahre alte Aktivistin leidet an einer Herzschwäche.

Mohammadis Familie und ihre Unterstützer bezeichneten die 21 Tage dauernde Aussetzung der Strafe als "unzureichend". Sie forderten ihre sofortige und bedingungslose Freilassung oder zumindest die Verlängerung ihrer vorübergehenden Freilassung auf drei Monate.

14:54 Class="sendungsbezug Programm: 04 Thema über Dieses Am Im Title">dieses 2024 Thema Uhr Berichtete Um Utschlandfunk Zember