Joe Biden spricht mit erhobenem Zeigefinger.

Scheidender US-Präsident Biden verringert Strafen von fast 1.500 Verurteilten

Stand: 12.12.2024 16:05 Uhr

Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit hat US-Präsident Biden 39 Straftäter begnadigt und die Strafen von fast 1.500 Verurteilten abgesenkt. Es handele sich um die größte Anzahl von Begnadigungen an einem Tag in der US-Geschichte, so das Weiße Haus.

Wenige Wochen vor seinem Abschied aus dem Amt hat US-Präsident Joe Biden im großen Stil Begnadigungen für verurteilte Straftäter veranlasst. Das Weiße Haus teilte mit, Biden verkürze die Strafen von fast 1.500 Personen und begnadige 39 weitere - dies sei mehr als je zuvor an einem einzelnen Tag. 

Bei den rund 1.500 Straftätern handele es sich um Personen, die ihre Strafen seit der Corona-Pandemie im Hausarrest verbüßten und sich erfolgreich wieder in ihre Familien und Gemeinden integriert hätten. Bei den 39 Begnadigungsfällen gehe es um Verurteilungen wegen nicht gewalttätiger Straftaten. Namen wurden nicht genannt.

Biden will weitere Gnadengesuche prüfen

Biden hatte in seiner Amtszeit bereits mehrfach Begnadigungen und Strafverkürzungen ausgesprochen. Es ist durchaus üblich, dass ein Präsident auch und gerade vor dem Abschied aus dem Amt von dieser Befugnis Gebrauch macht. Biden kündigte an, er werde in den kommenden Wochen weitere Gnadengesuche prüfen. Am 20. Januar scheidet der Demokrat aus dem Amt und übergibt dann an den Republikaner Donald Trump. 

Hunter-Begnadigung sorgte für Aufsehen

Für besonderes Aufsehen hatte Biden gesorgt, als er Anfang Dezember entgegen vorheriger Aussagen seinen Sohn Hunter begnadigte. Der 54 Jahre alte Präsidentensohn hatte sich nach einem Schuldspruch wegen Verstößen gegen das Waffenrecht auch in einem zweiten Verfahren wegen verschiedener Steuervergehen schuldig bekannt. Sein Vater bewahrte ihn durch eine sehr weitreichende Begnadigung vor einer Haftstrafe - und vor potenzieller Strafverfolgung wegen möglicher anderer Vorwürfe.

Ein US-Präsident hat die Befugnis, die Strafen von Tätern, die nach Bundesrecht verurteilt wurden, zu verkürzen, oder Verurteilte ganz zu begnadigen - auch nach Absitzen einer Strafe. Bei letzterem geht es etwa darum, mögliche Beschränkungen oder Sanktionen aufzuheben, die für ehemalige Straftäter gelten und deren Ansehen öffentlich zu rehabilitieren.

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