Familie in der Küche
Hintergrund

EU-Vergleich Wie Mutterschutz und Elterngeld geregelt sind

Stand: 18.07.2019 14:21 Uhr

Vor allem in osteuropäischen Ländern ist die Unterstützung für Eltern sehr großzügig. Beim Mutterschutz ist Deutschland Schlusslicht, beim Elterngeld wiederum ganz weit vorne. Ein Überblick.

Von Sandra Stalinski, ARD-aktuell

Vaterschaftsurlaub, so wie die neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ihn vorschlägt, gibt es schon jetzt in sehr vielen EU-Staaten. Lediglich Deutschland, Kroatien, Italien und die Slowakei haben bislang keinen "Urlaub" - analog zum Mutterschutz - für angestellte Väter.

Die meisten Mitgliedsländer sehen für den Vaterschaftsurlaub zehn Tage beziehungsweise zwei Wochen vor, erfüllen also bereits die Mindestanforderung der Richtlinie: beispielsweise Dänemark, Norwegen und Polen bei vollem Gehalt und Schweden bei 80 Prozent des bisherigen Gehalts.

Finnische Väter haben am meisten "Urlaub" nach Geburt

Am großzügigsten ist die Regelung in Finnland, wo Vätern 54 Tage bei 70 Prozent ihres vorherigen Lohns zustehen. Vaterschaftsurlaub wird hier definiert als eine Leistung, die dem Vater vorbehalten ist und in der Regel unmittelbar nach der Geburt des Kindes genommen werden muss. Weil die Systeme in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind, ist die Trennung von Vaterschaftsurlaub und Elternzeit nicht immer ganz leicht.

Platz zwei beim Vaterschaftsurlaub belegen Litauen und Spanien, wo Väter einen Monat nach der Geburt bei vollem Gehalt frei nehmen können, und Slowenien mit 30 Tagen - zwei Wochen davon mit vollem Gehalt, für den Rest gibt es eine Pauschale.

Am kürzesten fällt der Vaterschaftsurlaub in Malta aus, wo Vätern in der Privatwirtschaft ein Tag zusteht und im öffentlichen Dienst fünf Tage bei vollem Gehalt. In Luxemburg und Griechenland sind es lediglich zwei Tage, in Ungarn fünf und in Italien sieben Tage jeweils bei voller Lohnfortzahlung.

Deutschland Schlusslicht beim Mutterschutz

Zwar erfüllt Deutschland beim Mutterschutz bereits die neuen EU-Mindeststandards. Im europäischen Vergleich genießen deutsche Arbeitnehmerinnen allerdings relativ wenig Ruhezeit: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt - bei voller Lohnfortzahlung. Die Kosten hierfür übernimmt bis zu 13 Euro pro Tag die Krankenkasse, sofern die Mutter gesetzlich versichert ist, den Rest zahlt der Arbeitgeber.

Lediglich in Kroatien (100 Prozent des Gehalts) und Schweden (80 Prozent des Gehalts) wird genauso wenig Mutterschutzzeit gewährt, gefolgt von Belgien (15 Wochen bei 82 Prozent des Gehalts in den ersten vier Wochen, danach 75 Prozent). Die meisten anderen Länder liegen im Mittelfeld bei 16 bis 18 Wochen.

Bulgarische Mütter haben längsten Mutterschutz

Den längsten Mutterschutz gibt es in Bulgarien, wo Müttern 58,5 Wochen 90 Prozent des Gehalts gezahlt werden. Auf Rang zwei liegt Großbritannien mit 52 Wochen, wobei nur in den ersten sechs Wochen 90 Prozent des Gehalts gezahlt werden und in den verbleibenden 33 Wochen lediglich rund 160 Euro pro Woche.

Ebenfalls großzügig ist die Regelung in der Slowakei (34 Wochen bei 75 Prozent Gehalt), in Tschechien (28 Wochen bei 70 Prozent), Irland (26 Wochen bei 235 Euro pro Woche), Ungarn (24 Wochen bei 70 Prozent), Italien (22 Wochen bei 80 Prozent) und in Estland und Polen (je 20 Wochen bei 100 Prozent).

Deutschland beim Elterngeld weit vorne

Ein vollständiges Bild ergibt sich jedoch erst, wenn man auch die Regelungen zum Elterngeld mit einbezieht. Denn in manchen EU-Ländern ist nach dem Mutterschutz beziehungsweise dem Vaterschaftsurlaub Schluss, was die auf den ersten Blick großzügigen Regelungen in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Drei Neugeborene liegen in der Wochenstation der Universitätsfrauenklinik in Leipzig in einem Bett.

Rumänien, Litauen und Estland liegen vorne beim Elterngeld.

So betrachtet stehen deutsche Eltern im EU-Vergleich relativ gut da. Ganze 14 Monate bezahlte Elternzeit können sich Eltern hierzulande nehmen, wenn der Vater davon mindestens zwei Monate übernimmt oder das betreuende Elternteil alleinerziehend ist - und das bei in der Regel 65 Prozent des bisherigen Gehalts. Das Elterngeld beträgt für Geringverdienende jedoch mindestens 300 Euro, bei höheren Gehältern zahlt der Staat maximal 1800 Euro monatlich.

Noch besser sieht es für Eltern in Österreich aus: Sie können zu Hause bleiben, bis das Kind zwei Jahre alt ist. Je nachdem für welchen Zeitraum sie sich entscheiden, bekommen sie maximal 80 Prozent des Gehalts beziehungsweise 66 Euro am Tag.

Spitzenreiter Rumänien und Litauen

An der Spitze steht Rumänien mit zwei Jahren Elternzeit pro Kind bei 85 Prozent des Lohns. Ebenfalls positiv ist die Situation für Eltern in Litauen. Sie können Elternzeit nehmen, bis das Kind drei Jahre alt ist, die ersten 52 Wochen bei 100 Prozent ihres Gehalts (oder die ersten 52 Wochen: 70 Prozent und die übrigen 52 Wochen: 40 Prozent). In Estland kann ein Elternteil 435 Tage bei vollem Gehalt zu Hause bleiben.

Am wenigsten Unterstützung gibt es für Eltern in Spanien. Sie dürfen zwar zu Hause bleiben bis das Kind drei Jahre alt ist, jedoch ohne jegliche Bezahlung. Nach den 16 Wochen Mutterschutz und vier Wochen Vaterschaftsurlaub ist für spanische Eltern also Schluss. Auch in Frankreich gehen Eltern meist schnell nach der Geburt wieder arbeiten. Denn von den knapp 400 Euro Erziehungsgeld, die sich an die 16 Wochen Mutterschutz und elf Tage Vaterschaftsurlaub anschließen, kann man meist nicht leben. Auch in Portugal gibt es - nach dem Mutterschutz - lediglich 25 Prozent des Gehalts - für drei Monate pro Elternteil.

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