Der Schriftzug "Wirecard" prangt am Firmensitz des Zahlungsdienstleisters in Aschheim bei München. (Archivbild: 20.07.2020)

Fahrlässige Kreditvergabe Wirecard-Vorstände müssen Schadenersatz zahlen

Stand: 05.09.2024 10:40 Uhr

Ehemalige Vorstände des Finanzdienstleisters Wirecard müssen insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Diese Summe hatte der Insolvenzverwalter gefordert, der damit Gläubiger auszahlen will.

Drei ehemalige Vorstände des Finanzdienstleisters Wirecard müssen insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen. Dazu hat sie das Landgericht München verurteilt. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek ging davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen.

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die ehemaligen Finanz- und Produktvorstände. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird.

Teil der Klage abgewiesen

Mit einem Teil der Klage scheiterte der Insolvenzverwalter allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte das Gericht auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung.

Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.

Richter sieht bei drei Vorständen klare Verantwortung

Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete der Richter die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie hätte misstrauisch werden müssen

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