TTIP-Abkommen und regionale Spezialitäten EU verspricht Schutz regionaler Produkte

Stand: 06.01.2015 14:48 Uhr

Die EU-Kommission will den Schutz regionaler Produkte in den Verhandlungen über das TTIP-Abkommen mit den USA nicht aufgeben. Deren Wahrung sei eine der Hauptprioritäten. Zuletzt hatten Äußerungen von Agrarminister Schmidt für Diskussionen gesorgt.

Bei den Gesprächen über das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA will die EU-Kommission Siegel für regionale Spezialitäten erhalten. Die Wahrung dieser Herkunftsbezeichnungen sei eine der Hauptprioritäten der EU, sagte ein Sprecher der Kommission: "Wir haben nicht vereinbart und wir werden nicht vereinbaren, dass der Schutz unserer geografischen Angaben in Europa vermindert wird."

Zuvor hatten Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für eine Debatte über den Schutz regionaler Produkte gesorgt. Dem "Spiegel" sagte der CSU-Politiker, dass "wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen". In der BR-Nachrichtensendung Rundschau stellte der CSU-Politiker später klar, dass er sich auch weiterhin für den Schutz regionaler Lebensmittel durch die EU einsetzen wolle.

Dennoch sorgten seine Äußerungen für Wirbel. So sagte der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbände der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Christoph Minhoff, der "Bild"-Zeitung, regionale Spezialitäten müssten auch regionale Spezialitäten bleiben: "Wir wollen keine Original Nürnberger Rostbratwürstchen aus Kentucky." Allerdings erhielt Schmidt für seine Äußerungen auch Zuspruch aus der deutschen Wirtschaft.

Gütezeichen mit verschiedenen Anforderungen

Im Kern geht es um drei Gütezeichen, die Angaben über Herkunft und Herstellungsart der Produkte machen: die geschützte Ursprungsbezeichnung, die geschützte geografische Angabe und die garantiert traditionelle Spezialität. Ihre Anforderungen sind verschieden hoch. So müssen Lebensmittel wie "Schwarzwälder Schinken" für die geschützte geografische Angabe zwar in der namengebenden Region nach bestimmten Verfahren hergestellt werden. Ihre Zutaten dürfen aber von ganz woanders her kommen.