Hintergrund

Debatte über "Offshore Leaks" Steueroasen - unbeliebt, aber nicht immer illegal

Stand: 04.04.2013 17:39 Uhr

Wer sein Geld diskret "parken" möchte und dabei auf Verschwiegenheit wert legt, weicht laut den jüngsten Recherchen von "Offshore Leaks" gerne nach Übersee aus. Den Ermittlern sind solche Steuerparadiese ein Dorn im Auge. Das Problem: Nicht alles, was anrüchig ist, ist auch verboten.

Eine Billion Euro Steuergelder, 1000 Milliarden Euro, gehen dem Fiskus allein in Europa jedes Jahr durch "Steuerhinterziehung und Steuerumgehung" durch die Lappen. Diese Zahl nennt die EU-Kommission und ruft zugleich ihre Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Kriterien für Steueroasen aufzustellen. Unter anderem ist geplant, Schwarze Listen zu erstellen.

Über die Planungsphase hinaus sind bereits die Vereinigten Staaten: Hier gibt es ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Ausland, das die Schweiz schon zu spüren bekommen hat: Die eidgenössischen Banken müssen die USA über Auslandskonten ihrer Bürger informieren.

Auf nach Samoa

Im Fokus der Medien stehen momentan jedoch nicht die Schweiz oder Luxemburg, sondern Steuerparadiese wie die Bermudas oder die Bahamas, die Kaiman-Inseln oder die Britischen Jungferninseln, außerdem Pazifikperlen wie Samoa sowie Hongkong und Singapur. In diesen Ländern werden keine oder nur sehr niedrige Steuern auf Einkünfte und Vermögen erhoben, und meist herrscht dort ein striktes Bankgeheimnis.

Verschwiegenheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen

Anfragen vom ausländischen Fiskus zu Steuerflüchtlingen werden von den Steuerparadiesen in der Regel nicht beantwortet. Das ist ein großes Problem, vor dem Fahnder stehen, wenn sie einen Anfangsverdacht verfolgen. Hinzu kommt ein weiteres gravierendes Hindernis: Wenn Prominente ihren Wohnsitz in Steuerparadiese verlegen oder international aufgestellte Firmen ihre Gewinne auf Tochterfirmen dort aufteilen, mag das zwar den Ruf dieser Menschen und ihrer neuen Wahlheimat schädigen, ist aber nicht zwangsläufig illegal. Strafbar macht sich aber, wer dem Finanzamt seine Geldanlagen in Überseegebieten verschweigt, seinen Wohnsitz aber in Deutschland hat und dort auch sein Einkommen versteuern müsste.

Eine Briefkastenfirma ist nicht unbedingt strafbar

Eine klare Grenze, was legale Nutzung eines Steuerschlupflochs ist und wo illegale Steuerhinterziehung anfängt, ist schwer zu ziehen. So sieht es momentan auch im Fall des verstorbenen Millionärs Gunter Sachs aus. Er soll auf den Cook-Inseln zwischen Hawaii und Neuseeland anonyme Briefkastenfirmen gegründet haben. Diese wiederum wachten über fünf Vermögensverwaltungen (Trusts), in denen er Teile seines Geldes versteckte. Einige Trusts sollen bei den Finanzämtern nicht vollständig deklariert worden sein, was wiederum die Nachlassverwalter bestreiten. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sagt bislang dazu, eine Briefkastenfirma zu betreiben sei grundsätzlich nicht strafbar. Es komme darauf an, wofür das Unternehmen genutzt werde.

So manches Steuerschlupfloch wird ohnehin vom Gesetzgeber selbst geschaffen. So gab es etwa nach der Wende Vergünstigungen für Unternehmen, die in den neuen Bundesländern investieren wollten. Schicht- und Wochenendarbeiter sollten entlastet werden, als der Gesetzgeber die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachts steuerfrei stellte. Doch die Vergünstigung sorgte für ein neues, ungewolltes Schlupfloch: Als bekannt wurde, dass auch Profifußballer davon profitieren können, wurde eine Einkommensobergrenze eingezogen.

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